Umkleidezeit: Wo bleibt die Umsetzung?

Heute Montag haben Michèle Dünki-Bättig (SP Glattfelden und Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton), Kathy Steiner (Grüne, Zürich) und Melanie Berner (AL, Zürich) im Kantonsrat eine Interpellation eingereicht zur Umsetzung der Umkleidezeit. Hier im Wortlaut:

Seit über einem Jahr fordert der VPOD, dass betrieblich verordnetes Umkleiden als Arbeitszeit anzurechnen ist. Mit einer Anfrage an den Regierungsrat haben am 22. Oktober 2018 Michèle Dünki (SP, Glattfelden), Kathy Steiner (Grüne, Zürich) und Barbara Günthard (EVP, Winterthur) nachgefragt, wie der Regierungsrat dies beurteile (Anfrage 317/2018). In seiner Antwort vom 16.1.2019 gab der Regierungsrat dem VPOD recht und hielt fest: «Es ist aus Sicht des Regierungsrates aber naheliegend, dass vom Arbeitgeber vorgeschriebenes und für die Berufsausübung erforderliches Umkleiden von Alltags- in Dienstbekleidung (und umgekehrt) am Arbeitsplatz grundsätzlich als Arbeitszeit zu gelten hat.»

Trotz dieser Aussage und weiteren Rechtsgutachten wird die Umkleidezeit in vielen Spitälern des Kantons Zürich weiterhin nicht angerechnet oder die Umsetzung wurde gegen das Gesetz und zu Ungunsten des Personals vollzogen. Der VPOD hat deshalb beim Arbeitsinspektorat Anzeige eingereicht und die Volkswirtschaftsdirektion angeschrieben. Das Arbeitsinspektorat hat festgehalten, dass man nur die vorgelegte Arbeitszeit­erfassung daraufhin überprüfe, ob die gesetzlich festgeschriebenen «täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie die Mindestruhezeiten» eingehalten werden. Ob die Arbeitszeiterfas­sung allerdings korrekt gemacht wird, ob also die gesetzlich festgeschriebene Dokumentationspflicht erfüllt wird oder nicht – ob also Umkleiden als Arbeitszeit in der Arbeitszeiterfassung dokumentiert wird oder nicht – wird seitens Arbeitsinspektorat bisher gemäss dieser Aussage nicht kontrolliert.

Da sowohl das Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA als auch das Arbeitsinspektorat des Kantons Zürich dem VPOD Auskunft mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren verweigern, fragen wir den Regierungsrat an:

  1. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass das AWA und das Arbeitsinspektorat ihren Auftrag wahrnehmen, die Einhaltung des Arbeitsgesetzes (inkl. korrekter Dokumentation der Arbeitszeit) zu kontrollieren und ggf. einzufordern?
  2. Wie kann der Regierungsrat Umkleiden als Arbeitszeit auch umgesetzt wird?
  3. Wie kann es sein, dass Spitäler, die auf der Spitalliste des Kantons Zürich geführt und entsprechend auch über die Fallpauschalen finanziert werden, sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten, ohne dass dies geahndet wird?
  4. Zurzeit wird die Spitalliste neu überarbeitet. Um auf der Spitalliste geführt zu werden, könnte künftig von den Spitälern verlangt werden, dass sie mit den Sozialpartnern einen Gesamtarbeitsvertrag im Gesundheitsbereich abschliessen. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einer Verpflichtung für die Spitäler, mit den Sozialpartnern einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, in dem auch die Umkleidezeit geregelt wird?