Spital Bülach: VPOD reicht Klage ein

Da vor dem Friedensrichter keine Einigung erzielt wurde, hat der VPOD nun Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, um die Umkleidezeit am Spital Bülach durchzusetzen.

Das Gericht muss nun zur Hauptverhandlung vorladen. Dort wird Rechtsanwalt Markus Bischoff, der den VPOD und seine klagenden Mitglieder vertritt, beantragen, dass vorerst ein Zwischenentscheid über den Grundsatz der rückwirkenden Bezahlung der Umkleidezeit gefällt wird. Wenn dies entschieden ist, kann über die konkreten Forderungen und den zu bezahlenden Betrag respektive die Vergütung mit Ferienzeit entschieden werden.