Einmal mehr: Sparen beim Personal

Der Kantonsrat hat das Budget 2020 beraten. Einmal mehr hat die bürgerliche Mehrheit - mit Unterstützung der GLP (!) - Sparanträge zulasten des Personals und der Bevölkerung beschlossen.

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton und Kantonsrätin der SP, hier am Frauenstreik vom 14. Juni 2019.

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton und Kantonsrätin der SP, setzte sich für das Personal und gegen den Sparantrag der bürgerlichen Mehrheit ein. Hier ihr Redebeitrag im Kantonsrat.

Sehr geehrter Herr Ratspräsident
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

100 Millionen Franken fordern wir mit unserem Budgetantrag für das Personal der kantonalen Verwaltung. Gerne leite ich Ihnen her, wie wir auf diese schöne Zahl kommen:

Wir fordern 2.5 % mehr Lohn für alle Menschen, mit einem Jahreseinkommen von unter 100'000 CHF. Wir fordern 2% mehr Lohn für alle Menschen, mit einem Jahreseinkommen von über 100'000 CHF. Und weil wir im Jahr des Frauenstreiks sind und hier jedem Anwesenden klar sein sollte, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt, fordern wir 50 CHF mehr pro Monat für alle Frauen.

So. Nachdem Sie sich nun ob der Monstrosität unserer Forderungen schon ein bisschen aufgeregt haben, begründe ich sie gerne:

Jedes Jahr grüsst das Murmeltier oder anders gesagt: jedes Jahr sprechen wir von Sondereffekten, die dem Kanton Zürich ein besseres Rechnungsergebnis bringen. Diese «Sondereffekte» müssen aber erarbeitet werden: von den Menschen, die tagtäglich für den Kanton Zürich arbeiten. Wir könnten es uns also leisten, dem Personal nicht nur mit einem feuchten Händedruck «Danke» zu sagen – sondern auch etwas in den Lohntopf einzuzahlen!

Der Regierungsrat aber legt die Teuerung auf 0.1% fest – die 0.4% die dadurch wieder «frei» werden, tragen zur schwarzen Null des Budgets bei. Und alle klopfen sich auf die Schulter – nicht aber dem Personal.

Weiter sah der Regierungsrat Mittel für individuelle Lohnerhöhungen von 0.6% vor. Plus weitere 0.2% der Lohnsumme für Einmalzulagen. Wir waren noch nie Fans von individuellen Lohnerhöhungen und Einmalzulagen – kommen sie doch in der Regel immer den gleichen zu gute. Vergessen werden dabei oft Teilzeitarbeiterinnen – ich benutze absichtlich die weibliche Form, denn auch im Jahr 2019 sind es immer noch mehrheitlich die Frauen, die Teilzeit arbeiten. Auch beim Kanton Zürich!

Deshalb also verlangen wir eine pauschale Lohnerhöhung. Nun könne sie argumentieren, dass individuelle Lohnerhöhungen die Leistungen der Einzelnen herausstelle – wir sind aber überzeugt, dass jeder Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung gute Arbeit leistet.

Ich fasse zusammen: der Regierungsrat sieht also zusätzliche 0.8% der Lohnsumme für die Lohnentwicklung vor. Damit liegt er hinter der von ihm selbst definierten Referenzgrösse der UBS-Lohnstudie. Wenn wir vom Jahr 2009 ausgehen und kommulieren, dann liegt die Lohnentwicklung des kantonalen Personals fast 4 % hinter der UBS-Lohnentwicklungsstudie. Das trägt nicht unbedingt zum Bild des vorbildlichen und attraktiven Arbeitgebers bei, welches der Kanton Zürich gern wäre.

Schauen wir noch ein bisschen weiter zurück: der Kanton Zürich hat seit 2010 rund 600 Millionen Franken auf dem Buckel des Personals gespart.

Und plötzlich wirkt unsere Forderung nach 100 Millionen mehr für das kantonale Personal nicht mehr so gross.

So. Damit wäre schon viel gesagt und ich könnte schon fast schliessen. Aber, ABER! Dann kam die FDP und ihre bürgerlichen Partner um die Ecke und forderte, ganz dreist, dass die vorgesehenen Prozente für die individuellen Lohnerhöhungen und die Einmalzulagen halbiert werden. Zuerst dachte ich ja, das wäre ein schlechter Scherz!

Ich gehe davon aus, dass sie alle wissen, dass Motivation, Sinnhaftigkeit und Wertschätzung für die Angestellten eine grössere Motivation als Geld darstellen. Das haben diverse Studien bewiesen und sie könnten dies nun als Argument für ihre Kürzung bringen. Was sie dabei aber nicht bedacht haben, ist dass der Regierungsrat die individuellen Lohnerhöhungen und die Summe für die Einmalzulage festgesetzt hat – und sie nun als bürgerliche Parteien kommen und ihre nicht-vorhandene Wertschätzung für die Arbeit des kantonalen Personals mit einem Kürzungsantrag zum Ausdruck bringe. Das ist ganz schlechter Stil.

Und bitte argumentieren sie nun nicht mit den zusätzlichen drei Ferientage, welche der Regierungsrat seinen Angestellten nun gewährt. Davon profitieren nur die 21-49 Jährigen – sollen in dieser Logik nun auch nur diese von ihrem Kürzungsantrag gestraft werden?

Helfen Sie mit, dass der Kanton Zürich nun wirklich ein attraktiver Arbeitgeber werden kann: unterstützen sie unseren Antrag und lehnen sie mit uns den bürgerlichen Sparantrag ab. Die Angestellten der kantonalen Verwaltung werden es ihnen danken!