Der Kantonsrat sagt «ja» zum Musikschulgesetz

Von: Anna-Lea Imbach

Der Kantonsrat hat in der Lesung vom 11. November das neue Musikschulgesetz mit 124 zu 43 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich angenommen. Dabei handelt es sich um den Gegenvorschlag der Kommission für Bildung und Kultur KBIK des Kantonsrates.

Bereits in der ersten Lesung am 21. Oktober wurde der Vorschlag debattiert. Der Artikel 5d, wonach der Musikunterricht in der Regel von Lehrpersonen mit einem anerkannten Hochschuldiplom oder einer als gleichwertig geltenden Ausbildung erteilt wird, wurde auf Antrag einer bürgerlichen Minderheit an dieser Lesung aus dem Gesetz gestrichen. Dank eines neuerlichen Antrags wurde er nun am 11. November wieder ins Gesetz aufgenommen. Es bleibt dabei: Wer an einer anerkannten Musikschule unterrichten will, braucht in der Regel ein Hochschuldiplom. Dieser Aspekt war für den VPOD entscheidend. Das Initiativkomitee, mit dem VPOD als unterstützende Organisation, wird den finalen Gesetzestext nun sorgfältig prüfen und über den Rückzug der Initiative entschieden.