Streikkomitee Bildung richtet offenen Brief an Bildungsdirektorin Steiner

Von: Streikkomitee Bildung

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Silvia Steiner

Am 14. Juni 2019 findet der nationale Frauen*streik statt. Der Tag widmet sich der Gleichstellung der Frauen in der Erwerbsarbeit und allen anderen Lebensbereichen. Er setzt ein Zeichen gegen jede Form von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt gegen Frauen und für Solidarität mit allen Angestellten. Die Schule kann Geschlechterrollen festigen aber auch aufbrechen. Deshalb kommt dem Bildungsbereich in Bezug auf Chancengleichheit und Gleichstellung eine besondere Verantwortung zu. Wir sind der Meinung, dass diese Verantwortung zu wenig wahrgenommen wird. Sowohl bei den Bildungsinhalten, als auch in Bezug auf die Anstellungsbedingungen.

Deshalb werden am 14. Juni 2019 an vielen Bildungseinrichtungen im Kanton Zürich Angestellte, Studierende und Schüler*innen ihre Arbeit niederlegen und Aktionen durchführen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Der Streik hat mehr als nur Symbolkraft. Er ist ein legitimes politisches Mittel, um den Forderungen und gemeinsamen Zielen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis der kantonalen Angestellten Nachdruck zu verleihen. Der VPOD hat in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen aus allen Stufen folgende Forderungen zur Verbesserung der Gleichstellung im Zürcher Bildungsbereich erarbeitet:

Mehr Lohn, mehr Zeit, mehr Respekt

Die Aufzählung ist vielseitig und bezieht sich auf materielle, strukturelle wie auch gesellschaftliche Forderungen. Wir haben genug davon, dass kollektive Probleme individualisiert werden, dass die Forderung nach Anerkennung von Gratisarbeit mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit abgeschmettert wird und dass eine Flexibilisierung im Sinne einer permanenten Verfügbarkeit der Angestellten immer weiter voranschreitet.

Je weiblicher ein Beruf, umso tiefer der Lohn

Je jünger die Kinder sind, die unterrichtet werden, desto höher der Frauenanteil und desto tiefer der Lohn. Das zeigt sich insbesondere auf der Kindergartenstufe. Die Ausbildung zur Kindergartenlehrperson ist heute gleich lang, wie diejenige zur Primarlehrperson, die Anforderungen sind gleich hoch.

Die Einteilung in die tiefere Lohnklasse ist daher empörend und Resultat der fehlenden politischen Anerkennung eines klassischen Frauenberufs.

Darum fordern wir:

  • Lohnklasse 19 (Kategorie III) auf der Kindergartenstufe. (Art. 14 LPVO)
  • Therapie und anderweitige Unterrichtstätigkeit (DaZ) mit SchülerInnen gehören zu 100% als lohnrelevante Erfahrung angerechnet. Erziehung und Betreuungsarbeit zu mindestens 75%. (Art. 16 LPVO)
  • Die lohnrelevante Erfahrung muss nach der Anstellungsdauer berechnet werden und nicht nach dem Pensenumfang (beispielsweise Fachschule Viventa der Stadt Zürich).
  • Einmalzulagen sollen durch allgemeine Lohnerhöhungen ersetzt werden.

Teilzeitarbeit soll kein Problem sein

Schulverwaltungen gehen vom Standard des männlichen Vollzeitangestellten aus. Dass die Mehrheit der Lehrpersonen aus weiblichen Teilzeitkräften besteht, wird als Problem der einzelnen Frauen angesehen, nicht als Frage der Rahmenbedingungen.

Nur ein knappes Drittel aller Lehrpersonen in der obligatorischen Schule arbeitet Vollzeit, in der Primarstufe arbeitet etwa 30% der Lehrpersonen weniger als 50%. Die Teilzeitarbeit wie auch Unterbrechungen der Berufstätigkeit wirken sich nicht nur stark auf die Lohnlaufbahn und die Höhe der Rente aus, Teilzeitarbeitende haben zudem weniger Aufstiegschancen. Wenn sie Kinder haben, werden die Chancen für Frauen noch geringer. Leitungspositionen wie Rektorate und Schulleitungen sind mehrheitlich männlich besetzt.

Zudem lässt sich nachweisen: Je tiefer das Pensum, umso höher ist der proportionale Anteil an geleisteten Überstunden. (siehe Studie LCH 2019)

Darum fordern wir:

  • Versicherung von allen Lohnbestandteilen bei der Pensionskasse und Abschaffung des Koordinationsabzuges. Der Regierungsrat soll seine Vertretung im Stiftungsrat der BVK zum Handeln auffordern.
  • Gezielte Förderung von Frauen und Müttern in ihrer Erwerbsarbeit; auch für die Besetzung von Leitungspositionen.
  • Kantonalisierung der DaZ-Stellen – die absurde und nachteilige Situation von zwei ArbeitgeberInnen gehört abgeschafft.
  • Teilzeitangestellte sollen nicht Vollzeit verfügbar sein (inkl. digital). Eine Anstellung von 40% sollte beispielsweise maximal auf zwei Präsenztage verteilt werden. Das Gesetz kennt zurzeit keine Einschränkung. Der neue Berufsauftrag hat bisher keine Verbesserungen gebracht.
  • Keine Arbeit auf Abruf sowie keinen flexiblen Beschäftigungsgrad ohne Zustimmung der Lehrperson.

Vereinbarkeit soll zur Normalität werden

Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben bleibt schwierig: So führen die Stundenpläne für Teilzeitangestellte häufig zu Problemen, weil ausserschulische Verpflichtungen nicht berücksichtigt und als individuell- organisatorisches Problem betrachtet werden.

Darum fordern wir:

  • Das Wunschpensum nach (verlängertem) Mutterschaftsurlaub soll grundsätzlich von der Schulbehörde bewilligt werden.
  • Elternzeit und Vaterschaftsurlaub müssen eingeführt und ausgebaut werden. Die Bewilligung von unbezahltem Urlaub für die Betreuung eines Kindes soll unkompliziert geregelt werden.
  • Keine Diskriminierung von unverschuldeten Abwesenheiten. Der Lohnsistierungsfaktor und das Nachholen von unverschuldeten Abwesenheiten sind mit der Jahresarbeitszeitlogik nicht vereinbar.
  • Die bezahlten Stillzeiten sind gemäss Beschäftigungsgrad und der täglichen Arbeitszeit im Sinne von Art. 60 ArGV 1 zu gewähren und entsprechend als Arbeitszeit gutzuschreiben, und zwar unabhängig davon, ob die Stillzeiten in die Unterrichtszeit oder in unterrichtsfreie Zeit fallen.
  • Mehr Team-Teaching und Job-Sharing mit fairer Arbeitsaufteilung für alle; auch in Leitungspositionen.

Tagesschulen: Ausbau mit Qualität

Die Einführung der Tagesschule leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der breite Einsatz von unzureichend ausgebildetem Personal, sowie die mangelhafte Infrastruktur führen vielerorts zu Unmut. Mittagstische sind anspruchsvoll: ohne die nötige Infrastruktur und einen genügenden Betreuungsschlüssel mit ausgebildetem Personal ist die Tagesschule weder pädagogisch noch arbeitsrechtlich vertretbar.

Darum fordern wir:

  • Investition in entsprechende Infrastruktur.
  • Betreuungsschlüssel, die pädagogische Arbeit ermöglichen.
  • Personal mit entsprechender Ausbildung.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Kindergartenlehrpersonen sollen gleich entlöhnt werden, wie Primarschullehrpersonen.

Geschlechtergerechte Vermittlung

Die Lehrpersonen prägen mit ihrer Haltung massgeblich den Blick der Schülerinnen und Schüler auf die Welt mit. Die Förderung einer diskriminierungsfreien Haltung gehört in die Ausbildung von Lehrpersonen sowie in die Lehrmittel. So kann es beispielsweise nicht sein, dass Lehrpersonen ausschliesslich im generischen Maskulin sprechen.

Darum fordern wir:

  • Die Erkenntnisse der Frauen- und Geschlechterforschung gehören als fester Bestandteil in die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen.
  • In der Berufswahl soll die Geschlechterthematik ein besonderes Gewicht erhalten.
  • Bei der Auswahl (aller) Lehrmittel soll die Geschlechterthematik berücksichtigt werden. Diskriminierendes Lehrmaterial gehört überarbeitet.
  • Sprache: Lehrerzimmer sollen Teamzimmer heissen.

Care-Arbeit – mehr Anerkennung für unsichtbare Arbeit

Beziehungsarbeit und pädagogische Überlegungen sollten nicht hinter der Wirtschaftlichkeit stehen, sondern umgekehrt. Durch die Vermessung des Arbeitsalltags wird Beziehungsarbeit, da unmessbar, oft unsichtbar gemacht und damit als wichtiger Bestandteil der Arbeit von Lehrpersonen abgewertet. Beziehung, Betreuung und Care sind nicht inklusive. Sie brauchen viel Zeit, bei kleinen Kindern, wie bei Jugendlichen und finden oft in den „Pausen“ statt.

Darum fordern wir:

  • Betreute Pausen und Auffangzeiten sollen als Arbeitszeit gelten.
  • Rücksicht auf persönliche Verhältnisse (familiäre Situation, anderweitige Berufstätigkeit, Betreuung und Pflege von betagten/kranken Angehörigen). Die Präsenz während den freien Tagen kann nicht erwartet werden.
  • Da die Kinder immer jünger eingeschult werden, soll auf der Kindergartenstufe durchgehend im Teamteaching unterrichtet werden.

Der VPOD Zürich als offizieller Sozialpartner des Kantons Zürich und deren Kommunen hat das Streikkomitee Bildung initiiert. Die Mitglieder des Komitees haben die vorliegenden Forderungen gemeinsam erarbeitet, ihnen einstimmig zugestimmt und rufen zu deren Durchsetzung am 14. Juni 2019 zum Streik auf. Wie und in welcher Form gestreikt wird, entscheiden die Arbeitnehmenden in den jeweiligen Schulen und Bildungsinstitutionen und werden dabei vom VPOD unterstützt.