Kleinpensen versichern!

Von: Fabio Höhener

Lange schloss das BVK-Vorsorgereglement aus, Lohnanteile von anderen Arbeitgebern mitzuversichern, wenn sie unter der Einkommensgrenze für eine obligatorische Versicherung liegen. Dank dem VPOD zürich ändert sich das per sofort.

Der VPOD Zürich ist der Meinung, dass eine Person, die kantonal angestellt ist und beispielsweise zusätzlich noch eine kleinere kommunale Anstellung besitzt (DaZ, Hort, Aufgabenstunde usw.) diesen Lohnbestandteil ebenfalls bei der BVK versichern können sollte. Seit dem 1. Januar 2019 ist dies dank des Einsatzes des VPOD möglich, aber nur sofern der Arbeitgeber einverstanden ist. Aus diesem Grund haben wir den Kontakt zu der Arbeitgeberin gesucht, bei der die Situation am häufigsten auftritt: Die Stadt Zürich.

Tatsächlich fand der Vorschlag des VPOD beim Schul- und Sportdepartement und dem Stadtrat Filippo Leutenegger Gehör und auch unserer Bitte dies rückwirkend zu ermöglichen wurde stattgegeben. Damit können Lehrpersonen der Volksschule, der Fachschule Viventa und der Musikschule Konservatorium Zürich, die Kursleitenden des freiwilligen Schulsports sowie Therapeutinnen und Therapeuten von Logopädie und Psychomotorik unter bestimmten Bedingungen kleinere Lohnbestandteile mitversichern.

Wichtig: Für die Anmeldung zur freiwilligen Versicherung bedarf es der Zustimmung der jeweiligen Anstellungsinstanz (Präsidium der Kreisschulbehörde bzw. Dienstchefin oder Dienstchef). Gesuche um rückwirkende Aufnahme ab 1. Januar 2019 können bis 31. Oktober 2019 gestellt werden. Bei Fragen oder Schwierigkeiten können sich VPOD Mitglieder bei melden.