Neue Ferienregelung für Staatsangestellte: Gleichstellung für die meisten Lehrpersonen

Zusammen mit den anderen Staatsangestellten erhalten auch die Lehrpersonen der Volksschule und die Schulleitungen vom Regierungsrat eine fünfte Ferienwoche zugesprochen. Die Lehrpersonenverbände und der Verband der Schulleitenden freuen sich über diese Gleichstellung. Nicht einbezogen in die neue Ferienregelung sind leider die Mittel-, Berufs-, Fachhochschul- und Musiklehrpersonen. Die Verbände werden sich dafür einsetzen, dass auch diese Berufsgruppen eine zusätzliche Ferienwoche erhalten.

Am 23. April 2019 hat der Regierungsrat kommuniziert, dass das Staatspersonal ab 1. Januar 2020 eine zusätzliche Ferienwoche erhält. Diese Regelung gilt auch für die Schulleitungen der Volksschule und ab 1. August 2020 für die Lehrpersonen der Zürcher Volksschule. Ab dem 21. Altersjahr haben Lehrpersonen und Schulleitende neu Anspruch auf 25 Tage Ferien, ab dem 50. Altersjahr auf 27 Tage und ab dem 60. Altersjahr auf 32 Tage. Die Nettojahresarbeitszeit von heute 1932 Stunden pro Jahr für ein Vollpensum reduziert sich um die entsprechenden Stunden. Somit sind Volks-schulehrpersonen den übrigen Staatsangestellten gleichgestellt.
Die Verbände der Lehrpersonen und Verband der Schulleitenden begrüssen diese bisher im Personalbereich nicht immer selbstverständliche Gleichstellung zwischen der Volksschule und den an-deren staatlichen Aufgabenbereichen. Zu würdigen ist weiter, dass der Regierungsrat dieses Mal auch vom sonst bei der Volksschule eisern gehandhabten Prinzip der Kostenneutralität abweicht. Sowohl bei den Lehrpersonen wie bei den Schulleitungen wird der zusätzliche Ferienanspruch zu einer höheren Gesamtzahl an Stellenprozenten führen. Die Bildungsdirektion rechnet im Gegen-zug damit, dass Teilzeit arbeitende Lehrpersonen ihren Beschäftigungsgrad leicht erhöhen, damit möglichst wenige zusätzliche Lehrpersonen angestellt werden müssen.


Wermutstropfen: Gleichstellung gilt nicht für alle Lehrpersonen
Der Einsatz der Verbände in der Vernehmlassung zur neuen Ferienregelung hat sich gelohnt. Ein Wermutstropfen hingegen bleibt bestehen. Bei den Lehrpersonen der Mittelschulen, der Fachhochschulen und der Berufsschulen sowie bei den Musiklehrpersonen bleibt es bei 4 Ferienwochen. Der Regierungsrat begründet dies damit, dass diese Berufsgruppen nicht über einen Berufsauftrag mit Jahresarbeitszeit verfügen, sondern per Lektion angestellt sind. Dies gäbe ihnen grössere Frei-heit beim Beziehen der Ferientage. Für die Verbände der Lehrpersonen und den Verband der Schulleitenden ist diese Argumentation nicht haltbar. Sie werden sich im Rahmen der dringend notwendigen Reparaturarbeiten am neuen Berufsauftrag weiter für eine zusätzliche Ferienwoche auch für diese Berufsgruppen einsetzen.
Details zur neuen Ferienregelung finden sich in der Medienmitteilung des Regierungsrats.