Neues zur Pensionskasse Winterthur

Von: Georg Munz

Am kommenden Montag befindet der Gemeinderat der Stadt Winterthur (GGR) über den Antrag des Stadtrates zur Pensionskasse Winterthur

Ausgangslage:

«Kredit von CHF 144 Mio. und Anpassung der Verordnung über die Pensionskasse der Stadt Winterthur vom 25. Februar 2013 mit einem 1. Nachtrag» http://gemeinderat.winterthur.ch/dl.php/de/iwebi_5c6d01c9863a0/17_035510.pdf

Die zuständige Kommission des Gemeinderates hat in einer Medienmitteilung bereits mitgeteilt, dass sie den Kredit über 144 Mio. zurückweisen will.

http://gemeinderat.winterthur.ch/dl.php/de/iwebi_5c6d01c9c5467/19_004421.pdf

Hintergrund:

Nicht nur der Stadtrat, sondern auch der Stiftungsrat und unabhängige Experten haben festgehalten, dass die Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) per 1.1.2014 mit zu positiven Annahmen in die Selbständigkeit überführt wurde. Die Kasse ist per Start der Selbständigkeit mit einem Fehlbetrag von 113 Mio. und zu optimistischen Bewertungsannahmen belastet worden. Wären damals die Verpflichtungen korrekt bewertet und bilanziert worden, wäre der Start-Fehlbetrag noch viel höher ausgefallen!

Die Überführung der PKSW in die Selbständigkeit lag in der alleinigen Verantwortung des GGR.

Bereits im März 2017 hat der Stiftungsrat in einer Medienmitteilung aufgezeigt, dass die PKSW dringend auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen ist, da die Kasse sich aus eigener Kraft nicht sanieren kann. Entsprechend hat der Stiftungsrat beim Stadtrat die Ausfinanzierung der Kasse beantragt https://stadt.winterthur.ch/themen/die-stadt/pensionskasse (Medienmitteilung vom 23. März 2017)

Seit diesem Zeitpunkt ist es den politischen Entscheidungsträger*innen nicht gelungen, sich zu einer Lösung durchzuringen. Viel schlimmer noch, der oben erwähnte Antrag des Stadtrates droht am Veto der bürgerlichen Parteien vor dem Gemeinderat zu scheitern.

Anschluss an die BVK:

Als Ausweg aus dieser schwierigen Situation hat insbesondere die bürgerliche Ratsseite den Anschluss an die BVK ins Spiel gebracht. Grundsätzlich ist es absolut legitim, einen solchen Anschluss an die BVK zu prüfen. Die Offerte der BVK hat aber deutlich gezeigt, dass dadurch die finanziellen Fragen der Pensionskasse Winterthur nicht geklärt werden. Wenig überraschend ist die BVK nicht bereit, die finanziellen Verpflichtungen der Pensionskasse Winterthur einfach zu übernehmen. Es ist klar, dass die PKSW vor einem Anschluss an eine andere Trägerschaft ausfinanziert werden muss. Und es muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten für den Anschluss an die BVK den Betrag von 144 Mio. Franken bei weitem übersteigen werden.

http://gemeinderat.winterthur.ch/de/politbusiness/?action=showinfo&info_id=636130&uuid=128117

Haltung VPOD

Der VPOD ist dezidiert der Meinung, dass die solide Ausfinanzierung der PKSW oberste Priorität geniesst und die Stadt Winterthur dafür die Verantwortung trägt. Als entscheidendes Gremium bei der Verselbständigung der Kasse per 1.1.2014 ist der Gemeinderat der Stadt Winterthur verantwortlich für die aktuelle Unterfinanzierung der PKSW. Der Diskussion über einen Anschluss an die BVK verschliesst sich der VPOD nicht, jedoch können wir bei einer solchen Massnahme aktuell wenig Nutzen für die Versicherten der PKSW oder die Stadt Winterthur erkennen.

Mit dieser Meinung steht der VPOD nicht allein da. Ganz aktuell haben sich vier unabhängige PK Expert*innen in einem offenen Brief zur PKSW geäussert.

https://stadt.winterthur.ch/themen/die-stadt/pensionskasse (Medienmitteilung vom 19 März)

In diesem offenen Briefe argumentieren die Expert*innen ganz ähnlich wie der VPOD und weisen mit Vehemenz auf die Notwendigkeit der Einlage in der Höhe von 144 Mio. Franken hin.

Zusätzlich weisen die Expert*innen auf eine wichtige Tatsache hin: «auch mit der Einlage von CHF 144 Millionen verbleibt ein Fehlbetrag»

Der VPOD vertritt die Haltung, dass dieser zusätzliche Fehlbetrag (ca. 60 Mio. Franken) ebenfalls durch die Stadt Winterthur gedeckt werden muss und nicht auf die Versicherten abgewälzt werden darf. Dahinter stecken folgende Überlegungen.

  • Bei der letzten Sanierung der PKSW gab es bereit eine Welle von Frühpensionierungen, mit hoher Kostenfolge für die PKSW. Eine Wiederholung gilt es unbedingt zu vermeiden, schliesslich entstehen dadurch neben dem Know-How Verlust auch happige Kosten beim Arbeitgeber für den Ersatz der Abgänge.
  • Die Stadt Winterthur hat in den letzten Jahren bereits heftig an Attraktivität eingebüsst.
  • Die aktiv Versicherten bezahlen bereits seit dem 1.1.2014 einen Beitrag an die Sanierung der PKSW. Sie sind sozusagen der gesunde Teil der PKSW und sind in keiner Weise für die aktuelle Schieflage der Kasse verantwortlich. Den vorhandenen Fehlbetrag von rund 60 Mio. Franken auf ihre Schultern abzuwälzen wäre absolut unfair und unsolidarisch.

Was tun?

Aktuell sieht es danach aus, dass der Kreditantrag des Stadtrates im Gemeinderat abgelehnt wird. Dies obwohl der Stadtrat zur Rettung seines Antrags ein Projekt für den Anschluss der PKSW an eine andere Trägerschaft gestartet hat.

https://stadt.winterthur.ch/gemeinde/verwaltung/stadtkanzlei/kommunikation-stadt-winterthur/medienmitteilungen-stadt-winterthur/anschluss-der-pensionskasse-der-stadt-winterthur-an-die-bvk-geprueft

Der VPOD ruft die städtischen Mitarbeitenden auf an der kommenden Sitzung des Gemeinderats Präsenz zu markieren um den Parlamentarier*innen zu verdeutlichen, wie wichtig diese Diskussion um die Ausfinanzierung der PKSW für die städtischen Angestellten ist.

Die Sitzung findet am Montag 25.3. ab 16 Uhr statt und ist öffentlich.

Wie auch immer die Gemeinderatsdebatte und dann eine allfällige Volksabstimmung ausgehen: Der VPOD wird sich dagegen wehren, dass die aktiv Versicherten weitergehende Sanierungs- und Ausfinanzierungskosten übernehmen müssen, und der VPOD wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass ein anständiges Leistungsniveau bei der PKSW beibehalten wird.