Umkleiden = Arbeitszeit. Dank Corona

Braucht es eine Pandemie und eine Krise im Gesundheitswesen, bis Umkleiden endlich als Arbeitszeit angerechnet wird? Bei der PUK ist genau das geschehen.

So tragisch der Anlass, so erfreulich die Meldung. Die Psychiatrische Universitätsklinik PUK in Zürich hat am 31. März eine Weisung erlassen zur Arbeitskleidung auf den stationären Bereichen. Unterschieden wird dabei in Schutzkleider und Arbeitskleider, die neu auch obligatorsich sind und von der PUK ausgegeben werden. In der Weisung heisst es:

Die Arbeitskleidung ist neben der Händehygiene ein wichtiger Faktor in der Infektionsprävention. Zudem sind die chirurgischen Masken gemäss 'Weisung Verwendung von Masken' zu tragen.

Alle Mitarbeitenden mit Patientenkontakt haben deshalb ab Verfügbarkeit Arbeitskleider zu tragen. Diese wird durch die Ökonomie bereitgestellt und gewaschen.

Der Pandemiestab gab daraufhin am 2. April zu Protokoll:

Im Zusammenhang mit der neuen 'Weisung Arbeitskleidung stationäre Bereiche' wird vom Pandemiestab entschieden: Die Umkleidezeit gilt als Arbeitszeit.

Na bitte. Geht doch. Aber braucht es dazu wirklich eine solche Krise?