Offener Brief: Weil uns Gesundheit wichtig ist!

Von: Roland Brunner, VPOD Sekretär Sektion Zürich Kanton

Der VPOD Zürich hat die Forderungen des Gesundheitspersonals im Kanton Zürich zusammengetragen und richtet sie mit einem offenen Brief an die Regierung und an die Gesundheitsbetriebe.

Die Forderungen unterstützen und unterschreiben!

Die Corona-Krise legt in aller Deutlichkeit die Schwächen der Gesundheitsversorgung in der Schweiz offen. Seit der Einführung der Fallpauschalen (DRG) wurde Gesundheit immer mehr zur Ware und Gesundheitseinrichtungen wurden zu Unternehmen, die rentieren müssen und Rendite zu erwirtschaften haben. Leidtragende dieser Ökonomisierung sind in erster Linie die Angestellten, die in der Betriebsrechnung zum Aufwandposten reduziert wurden, den es zu optimieren galt. Immer mehr Bürokratie und Dokumentation, immer weniger Pflege und Zeit am Bett sind das Resultat. Und das Personal fängt diesen Druck auf wie ein Puffer - bis zur Selbstaufopferung, damit die Patient*innen auch ja nichts von diesem Druck spüren, sondern möglichst gut versorgt werden.

Wer einen Pflegeberuf erlernt oder sonst im Gesundheitswesen arbeitet, tut dies vor allem als Dienst am Menschen. Aber dieser Dienst ist auch Lohnarbeit und Lebensunterhalt. Reich wird hier ausser ein paar Chefärzten und Spitaldirektoren niemand. Im Gegenteil. Die Arbeit ist geprägt von ständig steigendem Druck, einer Pflege, die immer weniger den Werten entspricht, die man gelernt hat und für die man sich engagieren will, Schichtbetrieb und 7-Tage-Woche, Unvereinbarkeit von Beruf und Familie… Wir bilden zu wenig Gesundheitspersonal aus und Jahr für Jahr verlassen tausende Fachkräfte ihren erlernten Beruf, weil die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen zu schlecht sind. Damit muss endlich Schluss sein. Gesundheit ist keine Ware, sondern ein Gut, das es zu schützen gilt. Und der beste Schutz für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten ist genügend gut geschultes, gesundes Personal mit guten Anstellungsbedingungen.

Wir fordern deshalb für alle Angestellten von Gesundheitseinrichtungen im Kanton Zürich

1. eine generelle Verbesserung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen

Konkret fordern wir vom Kanton Zürich

  • Eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Gesundheit von PatientInnen und Personal darf nicht dem Spardruck geopfert werden.
  • Die Kantone tragen für das Gesundheitswesen die Verantwortung. Sie müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von PatientInnen, HeimbewohnerInnen, KlientInnen UND Angestellten umsetzen und gewährleisten.
  • Das Gesundheitspersonal muss gesund bleiben. Das Arbeitsgesetz gewährleistet minimalste Schutzbestimmungen. Besonders die Einhaltung der Arbeitszeiten (inklusive Umkleidezeit), die Pausen und Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten. Dies ist durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA und die Arbeitsinspektorate systematisch zu kontrollieren und Verstösse sind rigoros zu ahnden.
  • Schaffung eines kantonalen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrages für das Gesundheitswesen gemeinsam mit den Sozialpartnern (Arbeitgeber und Personalverbände).
  • Betriebs-GAV für alle kantonalen Gesundheitsbetriebe als Voraussetzung für die Berücksichtigung auf der Spitalliste und bei Konzessionen an Heime usw.

Konkret fordern wir von den Gesundheitsinstitutionen im Kanton Zürich (Spitäler, Heime, Spitexdienste usw.)

  • Die Personalbudgets sind so zu erhöhen, dass im Normalbetrieb eine Reserve besteht, um auch Ausnahmesituationen zu meistern.
  • Konsequente Umsetzung des Gesundheitsschutzes des Personals und der damit verbundenen Mitwirkungsrechte;
  • Monitoring von Überstunden, wöchentlichen Arbeitszeiten, Ferien, Krankmeldun­gen usw. unter Einbezug der Personalvertretung und von Gesundheits­schutzfach­personen oder ArbeitsmedizinerInnen. Der Gesundheitsschutz des Personals ist Chefsache.
  • Sozialpartnerschaftliche Erarbeitung und Inkraftsetzung eines Betriebs-GAV unter dem Dach des kantonalen Rahmen-GAV.
  • Zeitzuschlag von 25 Prozent für Überstunden für das gesamte Personal (auszubezahlen bei individueller Wahl).
  • Sofortige Erhöhung aller Monatslöhne bis 6000 Franken (Vollzeit) um zehn Prozent und linear abnehmend für alle Löhne bis Fr. 10'000 im Monat. (Erklärung: bei einem Monatslohn von Fr. 7000 noch 7,5% Lohnerhöhung, bei einem Monatslohn von Fr. 8000 noch 5% Lohnerhöhung, bei 9000 Franken noch 2,5% und bei Löhnen ab 10'000 Franken im Monat keine Lohnerhöhung mehr)
  • Höhere Zuschläge für Abendarbeit, Nachtarbeit, Wochenendarbeit und Pikettdienste – sie sind eine Belastung für das Sozialleben und die Gesundheit und brauchen daher mehr Ausgleich (Zuschläge von mindestens 25%).
  • Freizeit von mindestens 2 aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche und mindestens ein freies Wochenende pro Monat, um das Sozial- und Familienleben ermöglichen.
  • Sofortige Einführung der 40-Stunden-Woche (Vollzeit).
  • Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung und grosszügiger Elternurlaub.
  • Verordnetes betriebliches Umkleiden ist Arbeitszeit. Diese ist korrekt bei Betreten des Betriebsgeländes vor dem Dienst und bei Verlassen des Betriebsgeländes nach dem Dienst zu erfassen und in der Arbeitszeit­erfassung auszuweisen (Stempeluhren, App).
  • Die vorgeschriebenen Pausen müssen gewährt werden und auch bezogen werden können. Wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, gilt die Pausenzeit als Überzeit, die mit Entschädigung zu kompensieren ist.

2. spezifische Massnahmen zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise

Konkret fordern wir vom Kanton Zürich

  • Weisung an die Gesundheitsbetriebe, dass besonders gefährdete Angestellte (Risikogruppen gemäss BAG) keine Patient*innen/Klient*innen pflegen und betreuen dürfen. Ihnen ist eine andere Arbeit zuzuweisen oder sie müssen unter Lohnfortzahlung beurlaubt werden. Ihre wöchentlichen Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden.
  • Weisung an die Gesundheitsbetriebe, dass Angestellte im Gesundheitswesen, die mit einer an COVID-19 erkrankten Person oder mit Personen mit COVID-19-Symptomen zusammenleben bzw. in Kontakt gekommen sind, nicht arbeiten dürfen, sondern unverzüglich unter voller Lohnzahlung in Selbstquarantäne müssen.
  • Klare und einheitliche Vorgaben bezüglich der Verwendung von Schutzmaterial.
  • Steuerbefreiung des Gesundheitspersonals für den Corona-Bonus und die Auszahlung der Corona-bedingten Überstunden.

Konkret fordern wir von den Gesundheitsinstitutionen im Kanton Zürich (Spitäler, Heime, Spitexdienste usw.)

  • Es ist sofort genügend geeignetes Schutzmaterial zur Verfügung zu stellen, um die Ansteckungsgefahr von Angestellten und PatientInnen zu minimeren.
  • Die sofortige Entrichtung eines Corona-Bonus von Fr. 1500.- (bei Vollzeitanstellung).
  • Eine Zulage (Inkonvenienz) für die aktuell erschwerten Arbeitsbedingungen für alle.
  • eine zusätzliche Ferienwoche als Kompensation für Corona-bedingte zusätzliche Arbeitsbelastung.
  • Durch vom Bund auferlegte Vorhalteleistungen entstandene, vom Personal nicht verschuldete Minusstunden sind gutzuschreiben resp. zu erlassen.
  • Keine Verfolgung von Pflegepersonal bei Schadensfällen, die infolge Personalmangel, ungenügend qualifiziertem Aushilfspersonal, fehlendem Material usw. entstanden sind.

Unterstützen Sie diese Forderungen? Dann bitte hier

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Die Liste der bisherigen Unterzeichner*innen findest du hier

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