Care-Migrantinnen erhalten bessere Arbeitsbedingungen

Ein wichtiges Schrittchen vorwärts: Der Zürcher Regierungsrat hat einen neuen Normalarbeitsvertrag verabschiedet, der unter anderem Pausen und Freizeit regelt.

In der Schweiz arbeiten Schätzungen zufolge Tausende von Angestellten in Privathaushalten, wo sie Seniorinnen und Senioren pflegen. Die Mehrheit dieser Pflegerinnen, meist sind es Frauen, stammen aus Osteuropa oder Deutschland.

Diese so genannten Care-Migrantinnen wohnen meist im gleichen Haushalt wie ihre Arbeitgeber. Dieses 24-Stunden-Arbeitsverhältnis birgt das Risiko, dass die Angestellten ständig im Einsatz sind und dabei kaum Schutz vor Ausbeutung haben.

Der Bund legte in einem so genannten Normalarbeitsvertrag zwar die Mindestlöhne fest. Sie betragen je nach Ausbildung bis zu 21.10 pro Stunde, ohne Ferien- und Feiertagszuschläge. Regelungen zu Pausen oder Freizeit sind aber den Kantonen überlassen.

Der Kanton Zürich regelt diese nun mit einem ergänzten Normalarbeitsvertrag, der am 1. Juli in Kraft tritt, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. In diesem Vertrag werden Nachtruhe, Pausen, Freizeit, eine Entschädigung für die reine Präsenzzeit und Überstunden geregelt.

Unbeschränkter Zugang zum Internet

Neu gilt etwa, dass auch das Essen mit der zu pflegenden Person als Arbeitszeit gilt, nicht etwa als Freizeit. Zudem erhalten die Pflegerinnen fix zwei Stunden Pause pro Tag, in denen sie auch das Haus verlassen dürfen. Die Pflegerin muss zudem - falls es ein WLAN im Haus gibt - unbeschränkten Zugang zum Internet erhalten.