Grünliberale «Modernisierung»

Im November 2017 hat die GLP eine Parlamentarische Initiative (PI) eingereicht zur «Modernisierung des Personalgesetztes». Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt diesen Angriff auf die Anstellungsbedingungen.

Die PI fordert eine deutliche Verschlechterung des Kündigungsschutzes für kantonale Angestellte: Die Bewährungsfrist bei Kündigungen durch den Kanton soll abgeschafft und durch eine Mahnung ersetzt werden. Zudem soll die maximale Abfindungshöhe von 15 auf 9 Monatslöhne herabgesetzt werden.

Per Medienmitteilung lässt die kantonsrätliche Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) verlauten, sie empfehle dem Kantonsrat mit 6:9 Stimmen, die Vorlage anzunehmen.

Der VPOD stellt sich klar gegen diesen Vorstoss, denn unter dem Deckmantel der Modernisierung zielt er auf eine deutliche Verschlechterung der Anstellungsbedingungen. Statt den schlechten privatrechtlichen Bedingungen hinterherrennen sollte der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen. Ein guter, transparenter Kündigungsschutz und faire Abfindungen – das sind heute die noch wenigen Vorteile einer öffentlich-rechtlichen Anstellung, nachdem die Löhne der kantonalen Angestellten schon seit Jahren stagnieren und die Lohnentwicklung immer weiter hinter die Privatwirtschaft zurückfällt!

Die Herabsetzung der maximalen Abfindungshöhe wäre in erster Linie eine Verschlechterung der Anstellungsbedingung von älteren Mitarbeitenden: Damit Angestellte nach unverschuldetem Verlust ihrer Stelle eine Abfindung bekommen, welche mehr als 9 Monate beträgt, müssen sie schon viele Jahre für den Kanton arbeiten und/oder bereits zu den älteren Arbeitnehmenden gehören. Gerade diese Arbeitnehmenden haben es schwer, auf dem Arbeitsmarkt wieder eine Anstellung zu finden. Sie werden deshalb zurecht vom Kanton mit einer Abfindung in dieser Höhe entschädigt.

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton und als Kantonsrätin der SP auch Mitglied der vorberatenden Kommission STGK, bringt es auf den Punkt: «Der grünliberale Vorstoss zielt nicht auf eine Modernisierung des Personalgesetzes, sondern greift das Personal frontal an. Dass die anderen bürgerlichen Parteien da fröhlich zustimmen, zeigt einmal mehr, dass von der GLP bei sozialen Fragen und gewerkschaftlichen Anliegen nichts zu holen ist.»

Der VPOD hat seine Position gegenüber der STGK im Rahmen eines Hearings eingebracht und wird seinen Standpunkt auch im Rahmen der Kantonsratsdebatte vertreten. Die Unterlagen dazu finden Sie hier