VPOD fordert Überprüfung des Lohnsystems

Seit Jahren hinkt die Lohnentwicklung des kantonalen Personals hinterher. Und die Einstufungen entsprechen längst nicht mehr der heutigen Realität - vor allem im Gesundheitswesen. Jetzt fordert der VPOD eine Überprüfung des kantonalen Lohnsystems.

Am 8. Juni haben Michèle Dünki-Bättig (Präsidentin VPOD Sektion Zürich Kanton, SP Glattfelden), Andreas Daurù (ehem. Präsident VPOD Sektion Zürich Kanton, SP Winterthur) und Qëndresa Sadriu (SP Opfikon) im Kantonsrat unter dem Titel "Weil der Service public es uns wert ist!" eine Anfrage zur Überprüfung der Funktionsanalysen eingereicht. Die Anfrage im Wortlaut:

Grundlage des Lohnsystems im Kanton Zürich bildet das Personalgesetz (PG) respektive der im Anhang 1 zur Vollzugsverordnung (VVO) aufgeführte Einreihungs­plan. Der Einreihungsplan enthält die sogenannten Richtpositionen, welche 29 verschiedenen Lohn­klassen zugeordnet sind.

Die ihr zu Grunde liegende Vereinfachte Funktionsanalyste (VFA) gilt seit 1992 – also seit mehr als 25 Jahren. Schon damals wurden nicht alle Funktionen wirklich bewertet, sondern viele Funktionen wurden im Lohnsystem in Analogie zu (vermeintlich) gleichartigen Funktionen eingeteilt. Und in den bald 30 Jahren seit Inkraftsetzung des Lohnsystems und der VFA hat sich viel getan. In vielen Branchen hat ein eigentlicher Umbruch stattgefunden, der mit der technologischen Entwicklung und der Digitalisierung auch grosse Veränderungen in den Berufsbildern und den für die Ausübung einer Funktion relevanten Qualifikationen mit sich brachte.

Nach bald 30 Jahren ist es Zeit, die VFA grundsätzlich zu überprüfen und wo nötig zu aktualisieren. Dies ist einerseits ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Angestellten des Kantons in den entsprechenden Funktionen, andererseits bietet es auch eine Legitimation für die Lohneinstufung der betreffenden Angestellten.

Wir bitten den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Für die Anfragestellenden ist klar, dass sich in den bald 30 Jahren seit Einführung der VFA vieles geändert hat und damals definierte Funktionen vielleicht nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wie sieht das der Regierungsrat?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, beim Personalamt des Kantons Zürich resp. bei der zuständigen Richtpositionsbewertungskommission (RBK) eine Überprüfung der VFA in Auftrag zu geben?
  3. Mit welchen Fristen ist zu rechnen, bis eine solche Überprüfung gemacht ist und die Ergebnisse vorliegen?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, diese Überprüfung in Zukunft regelmässig durchzuführen, zum Beispiel alle fünf Jahre zumindest jeweils für einen Teil der Funktionsbereiche?

Der VPOD ist gespannt auf die Antwort - und wir bleiben dran.