Das Spital Wetzikon heisst GZO (Gesundheitszentrum Zürcher Oberland) und ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Im Personalreglement der GZO AG, überarbeitet per 01.01.2019, ist explizit festgehalten: «Die Umkleidezeit vor und nach der Arbeit gilt nicht als bezahlte Arbeitszeit.» Einige Mitarbeitende haben bei der Unterzeichnung des Personalreglements bei diesem Punkt einen Vorbehalt angebracht: Mit der Regelung seien sie nicht einverstanden. Seit längerem ist auf Grund der VPOD-Kampagne «Umkleiden ist Arbeitszeit» klar, dass gemäss Arbeitsgesetz betrieblich verordnetes Umkleiden Arbeitszeit ist. Auch am GZO haben Mitarbeitende Lohnnachzahlungen gefordert.
Im Oktober 2019 bekamen die GZO-Angestellten, die sich gegen die Regelung «Umkleiden = Freizeit» gewehrt haben, von der Geschäftsleitung der GZO AG ein einschlägiges Schreiben: Ihnen wurde mitgeteilt, dass für sie die sogenannte «Anerkennungswoche» rückwirkenden auf den 01.01.19 und für die Zukunft gestrichen werde. Was eine «Anerkennungswoche» ist, werden Sie sich fragen. Nun, das GZO gewährt seinen Angestellten nur die im Arbeitsrecht festgeschriebenen vier Wochen Ferien pro Jahr. Zusätzlich erhalten Angestellte eine fünfte Ferienwoche «als Dank für das grosse Engagement». Diese fünfte Ferienwoche – sonst längst fast überall üblich – ist nicht vertraglich gesichert, sondern nur im Personalreglement festgeschrieben. Und jetzt sollte den Betroffenen als Strafe gestrichen werden.
Der VPOD und die betroffenen Angestellten protestieren mehrmals bei der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat gegen diesen Entscheid: Niemand der Angestellten hat jemals das Umkleiden als Arbeitszeit aufgeschrieben. Diese Bestrafung entzieht sich jeglicher rechtlicher Grundlage. Der Beschluss der Geschäftsleitung muss darum als Racheakt an jenen Angestellten betrachtet werden, die sich für ihre Rechte einsetzen. Wenn die Geschäftsleitung überhaupt auf die Schreiben des VPOD reagierte, so strotzten die Antworten vor Arroganz und Frechheit den Angestellten gegenüber. Diese wurden zu Unrecht beschuldigt, gegen das Personalreglement verstossen zu haben. Den VPOD versuchte die GZO AG gänzlich zu ignorieren und zu umgehen und den betroffenen Angestellten direkt Einzelabreibungen zu erteilen. Dass die Angestellten das verfassungsmässig garantierte Recht haben, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein und durch auch ihre Interessen zu vertreten, scheint auf der Chefetage dieser Aktiengesellschaft noch nicht angekommen zu sein.
Aber die Geschäftsleitung der GZO AG musste einsehen, dass sie die Mitarbeitenden zu Unrecht beschuldigt hat. Der Entscheid, die «Anerkennungswoche» zu streichen, wurde mündlich aufgehoben. Bis heute gibt es aber keine Entschuldigung der Geschäftsleitung bei den betroffenen Mitarbeitenden. Im Gegenteil: Die Geschäftsleitung hat versucht, zusammen mit dem Aufheben des Ferienkürzungsentscheides von den Mitarbeitenden eine Anerkennung zu erzwingen, auf die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu verzichten. Darauf sind die Mitarbeitenden selbstverständlich nicht eingegangen.
Das Beispiel zeigt: Mitglied im VPOD zu sein, lohnt sich – bei privatisierten Spitälern erst recht.
Der Artikel im zo (züriost / Zürcher Oberländer) vom 22. August dazu hier online
* Zur erneuten Verschiebung der Abstimmung über die Spitalfusion siehe unseren Beitrag «Akute Fusionitis mit Komplikationen»
Der VPOD hat ausführlich Stellung genommen zur geplanten Fusion des Regionalspitals Uster (öffentlich-rechtlicher Zweckverband) und der GZO AG: