Medienmitteilung: Umkleidezeit kommt vor Bundesgericht

Von: Medienmitteilung

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat den Rekurs des VPOD und seiner Mitglieder gegen das Spital Limmattal wegen nicht bezahlter Umkleidezeit abgewiesen. Der VPOD ist von diesem Entscheid enttäuscht und stellt die Argumentation des Verwaltungsgerichtes infrage.

Dass betrieblich verordnetes Umziehen als Arbeitszeit zu erfassen sei, bestreitet das Verwaltungsgericht nicht. Es hält aber fest, diese Arbeitszeit müsse nicht entschädigt werden: «Im Rahmen der Rechtskontrolle sei nicht zu beanstanden, dass es im Limmattalspital üblich gewesen sei, dass die Umkleidezeit nicht zur bezahlten Arbeitszeit gehört habe bzw. bereits im Monatslohn inbegriffen sei.»

VPOD-Sekretär Roland Brunner hält fest:

«De facto heisst das, dass laut Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Spitalangestellte, die sich im Betrieb umziehen müssen, Gratisarbeit zu leisten haben. Dieser Entscheid ist aus Sicht des VPOD unfundiert und willkürlich.»

Rechtsanwalt Markus Bischoff, der den VPOD und seine Mitglieder vertritt, präzisiert:

«Der Begriff der Arbeitszeit beinhaltet eine bezahlte Tätigkeit. Wenn Arbeitszeit nicht bezahlt würde, müsste dies explizit erwähnt werden. Zudem kann nicht davon ausgegangen werden, die Praxis des Spitals sei rechtens, nur weil das immer so gemacht wurde. So könnte jeder Gesetzesverstoss legitimiert werden.»

Der VPOD gibt sich in der Sache deshalb nicht geschlagen und hat gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes beim Bundesgericht per 31. August 2020 Beschwerde eingereicht.

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