Am 22. August hat zo (züriost / Zürcher Oberländer) einen Artikel veröffentlicht, unter dem Titel "Gewerkschaft kritisiert 'Bestrafungsaktion' des GZO-Spitals" (hier online). Grundlage dafür war der Beitrag des VPOD "dreist, dreister... GZO". Nun schiesst das Spital zurück.
Am 24. August haben alle Angestellten des Spitals GZO Wetzikon eine Mail erhalten. Statt der erwarteten Anerkennung der Umkleidezeit als Arbeitszeit oder einer Entschuldigung für den Versuch, Angestellten zur Bestrafung für ihre Forderung eine Ferienwoche zu streichen, greift das Spital in seinem Schreiben aber den VPOD an. Unterzeichnet von der Geschäftsleitung (Spital CEO Matthias Spielmann, CMO Urs Eriksson, COO Judith Schurmeyer und CFO Franz Peter) hält das Spital fest, der VPOD habe sich hier „in diesen Prozess eingemischt“. Man sehe darin „eine Manipulation zugunsten ihrer Kampagne“ und weiter wörtlich: „Der VPOD verfolgt das Ziel, hohen politischen Druck auf die Spitäler auszuüben. Die aktuell publizierten Beiträge erfüllen den Tatbestand übler Nachrede.“
Nun ist es dem GZO natürlich selbst überlassen, gegen den VPOD deswegen Strafanzeige einzureichen. Festzuhalten gilt aber doch, dass von einem laufenden „Prozess“ nichts zu sehen war und ist und dass der VPOD seine Aussagen belegen kann. Wenn das GZO die Veröffentlichung von Tatsachen als „Manipulation“ und „üble Nachrede“ bezeichnet, dann reiht sich dies ein in das generell arrogante Verhalten der Spitalleitung gegenüber der Gewerkschaft. Während in der ganzen Schweiz die Zusammenarbeit zwischen Spitälern und VPOD auf Gesamtarbeitsverträgen (GAV) aufbaut (Basel, Bern, Graubünden, St. Gallen usw.), scheint man hier Gewerkschaften immer noch als Terrororganisationen zu sehen und das legitime Recht der Angestellten zu verneinen, ihre Anliegen in und mit einer Gewerkschaft zu vertreten.
Zutrittsverbot für die Gewerkschaft
Per Bundesverfassung der Schweiz gilt die Koalitionsfreiheit, also die Freiheit für Angestellte und Arbeitgeber, sich in Interessenorganisationen zusammenzuschliessen. Diese verfassungsmässig garantierte Koalitionsfreiheit beinhaltet, dass Gewerkschaften das Recht haben, mit ihren Mitgliedern und dem Personal, das sie vertreten, im Betrieb in Kontakt zu treten. Auch das Personalgesetz des Kantons Zürich sieht dies explizit vor, indem den anerkannten Personalverbänden (und das ist der VPOD als grösste Gewerkschaft im öffentlichen Dienst) im Rahmen der Sozialpartnerschaft das Recht eingeräumt wird, im Eingangsbereich der Verwaltungsgebäude Informationen aufzuhängen. Auch der Zugang zu den Angestellten wird im Kanton Zürich nun geregelt und gewährt, nachdem letztes Jahr das Bundesgericht den Grundsatz des Zutrittsrechts bestätigt hat. Der VPOD hatte dieses gegen den Kanton Tessin eingeklagt.
Das GZO stellt sich dagegen auf den Standpunkt, als privatrechtliche Aktiengesellschaft (deren Aktien aber vollumfänglich in öffentlicher Hand bei den Gemeinden des Zweckverbandes liegen) sei man nicht an die Verfassung und den Entscheid des Bundesgerichts gebunden. Eine Anfrage des VPOD, im GZO einen Standort für Informationsstände wie in anderen Spitälern zu erhalten, wurde von Spitaldirektor/CEO Matthias Spielmann abgelehnt. Man wolle den VPOD nicht im Hause sehen.
Es ist Zeit, dass sich die Politik darum kümmert, dass die Spitäler im Kanton Zürich nicht mehr machen können, was sie wollen, und sie mit dem Personal umgehen, wie es ihnen passt. Die Anrechnung der Umkleidezeit wie auch der Zutritt der Gewerkschaft zu den Spitälern ist endlich umzusetzen – und die zuständigen politischen Behörden müssen dies durchsetzen. Spitäler, die sich nicht an die Vorgaben halten, sind von der Spitalliste zu streichen und zu sanktionieren. Statt also dem VPOD „üble Nachrede“ vorzuwerfen, würde das GZO besser über die Bücher gehen und sein Verhalten überprüfen.