Pflegeleitung belügt Pflegepersonal

Von: Roland Brunner, Sekretär VPOD Sektion Zürich Kanton

Die Corona-bedingten Minusstunden in den Spitälern geben zu reden. Das USZ will diese nun nacharbeiten lassen - und belügt die Pflegeangestellten.

Am 3. September informierte die Pflegedienstleitung des Universitätsspitals Zürich (USZ) die Pflegeangestellten über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen. Neben der Vorstellung neuer Leitungspersonen stand dabei als Traktandum 5 auch das Thema DPM-Entscheid «COVID-Minusstunden» auf der Traktandenliste. Auf Folie 22 der Präsentation ist da zu lesen:

Umgang mit den Minusstunden:
• nach Möglichkeit aufholen bis Ende 2020
• «allenfalls noch bestehende planungsbedingte Minus-Stunden mit dem Vermerk COVID-19 verfallen Ende 2020 zu Lasten USZ

Nach dem Willen der Pflegedienstleitung müssten die Pflegefachleute also die Corona-bedingten Minusstunden "nach Möglichkeit" nacharbeiten. Und dazu wird noch behauptet: "SBK und VPOD unterstützen die USZ-Regelung". Nun wissen wir nicht, was der SBK dazu meint, aber der VPOD unterstützt diese Regelung auf jeden Fall nicht - und das HR des USZ weiss das auch. Am USZ spricht man von einem Gerücht, das wohl einige Stations- oder Abteilungsleitungen in die Welt gesetzt hätten. Wie die Folien der Präsentation belegen, ist es aber die Pflegedienstleistung selber, die das Personal hier mit Falschinformationen bedient.

Der VPOD hat deshalb beim HR des USZ interveniert und dieses aufgefordert, gegenüber allen Angestellten, die an diesen Präsentationen anwesend waren oder die darauf Zugriff haben, aktiv klarzustellen, dass der VPOD die beschlossenen Massnahmen zur Kompensation der Corona-bedingten Minusstunden nicht unterstützt und dass das USZ HR dies weiss.

Zur rechtlichen Situation: Der VPOD ist klar der Ansicht, die Regelung des Kantons Zürich gemäss Regierungsratsbeschluss RRB 415/2020 sei auch auf das USZ anzuwenden. Von der dort festgehaltenen Regelung kann nur abgewichen werden, wenn Angestellte explizit ihr Einverständnis geben. Auch dies ist dem USZ HR bewusst, wie man an einem Treffen am Montag erklärte.

Auch hier haben wir das USZ deshalb aufgefordert, die geltende Regelung proaktiv den zuständigen Stellen und allen Angestellten mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass die Pflegedienstleitung die Vorgaben des USZ und des Kantons einhält.