Am 1. September hat der VPOD informiert, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Rekurs des VPOD und seiner Mitglieder gegen das Spital Limmattal wegen nicht bezahlter Umkleidezeit abgewiesen hat (Medienmitteilung). Verschiedene Medien haben darauf – ausgehend von einer Meldung der Nachrichtenagentur sda – fälschlicherweise berichtet, der VPOD habe «eine Schlappe» erlitten (SRF) und «Die Zeit in der Garderobe darf als Freizeit gelten» (Tages-Anzeiger und andere). Das ist falsch! Korrekt geben beispielsweise die Limmattaler-Zeitung und TopOnline den Entscheid des Verwaltungsgerichts wieder:
«Gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit? Ja. Ist die Antwort des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich.» (Limmattaler-Zeitung)
«Dass betrieblich verordnetes Umkleiden als Arbeitszeit zu erfassen sei, bestreitet das Verwaltungsgericht nicht.» (TopOnline)
Im Grundsatz hat das Verwaltungsgericht die Haltung des VPOD also bestätigt. Es kommt jedoch absurderweise zum Entscheid, diese Arbeitszeit müsse nicht bezahlt werden. Rechtsanwalt Markus Bischoff, der den VPOD und seine Mitglieder in dieser Angelegenheit vertritt, spricht denn auch klar von Willkür. Deshalb hat der VPOD Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Der Kanton muss handeln
Seit langem fordert der VPOD zudem vom Kanton Zürich, dass gemäss Wegleitung des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco und der Grundsatzposition des Zürcher Regierungsrates die Anrechnung der Umkleidezeit endlich durchgesetzt wird. Wie das Regionaljournal von Radio SRF meldete, liegt dazu ein fertig erarbeitetes Merkblatt des Kantons vor, das nun aber in der Schublade bleiben soll, bis das Bundesgericht entschieden hat.
Schon zwei Jahre lang sitzen die Volkswirtschaftsdirektion unter FDP-Regierungsrätin Carmen Walker Späh und die ihr untergeordneten Arbeitsinspektorate, die für die Kontrolle einer korrekten Arbeitszeiterfassung (also inkl. Umkleidezeit) zuständig wären, das Thema aus. Während andere Kantone auf Druck des VPOD vorwärts gemacht haben, will sich der Kanton Zürich offensichtlich einmal mehr darin beweisen, die Interessen der Arbeitgeber wichtiger zu nehmen als die Rechte der Angestellten. Damit muss endlich Schluss sein.