In seiner Stellungnahme zu diesen Auslagerungsplänen schreibt der VPOD:
Die vom Schlieremer Stadtrat im Rahmen der Reorganisation der Abteilung Soziales geplante Auslagerung des Bereichs Zusatzleistungen an die SVA per 2021 bedeutet nicht nur den Verlust der entsprechenden Stellen durch Kündigungen der MA der SV Stadt Schlieren, sondern auch und vor allem einen Verlust an öffentlicher Dienstleistung (Service Public) für die Bevölkerung der Stadt Schlieren.
Fragwürdige Kostenberechnung
Wie sich die Kostenverrechnung der SVA mit der EL-Reform entwickelt, steht in den Sternen. Auch die SVA muss die EL-Reform bewältigen. Sie wird ihren zusätzlichen (Personal)-Aufwand ebenfalls in die Fallpauschalen, die Schulungen usw. miteinrechnen müssen. Diese durch die EL-Reform anfallenden zusätzlichen Kosten können auch von der SVA nicht beziffert werden und ihre Entwicklung ist völlig offen. Für die Stadt Schlieren besteht dadurch das Risiko, dass die Auslagerung um ein Vielfaches teurer wird als die heute vorliegende Berechnung ausweist.
Ob und allenfalls wie viel eine Auslagerung an Einsparungen bringt, kann aus heutiger Sicht nicht schlüssig berechnet, sondern höchstens vermutet werden. Es ist möglich, dass die Aufgaben von der SVA etwas billiger wahrgenommen werden als heute in Schlieren durch die SV. Aber es fragt sich, ob die Nachteile nicht bedeutend schwerer wiegen als diese eventuelle Einsparung.
Die Stadt Adliswil hat eine Auslagerung abgelehnt. Berechnungen haben gezeigt, dass sich die Auslagerung auch finanziell nicht lohnt.
Zudem ist zu bedenken:
KundInnen und eventuelle zukünftige KundInnen (vielfach SeniorInnen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung) sowie deren Bezugspersonen können heute bei der SV vorstellig werden, Fragen stellen, Auskunft erhalten zu Anträgen usw. Sie können geforderte Unterlagen persönlich vorbeibringen oder entgegennehmen.
Der interne fachliche Austausch in der SV und die kurzen Informationswege, welche das Arbeiten heute wesentlich vereinfachen und effizient halten, würden wegfallen.
Der VPOD stellt deshalb zur geplanten Auslagerung folgende Fragen:
- Welche konkreten Leistungen würde die Ansprechperson der SVA (60% Stelle) für die Bevölkerung / Angestellten erbringen? Welche heutigen Leistungen würden wegfallen?
- Wie sind die Kompetenzen dieser SVA-Fachperson definiert?
- Kann sie sich in die SVA Datenbank einloggen und Auskunft geben über konkrete Fallbearbeitungen, Zahlen-Berechnungen etc.?
Berichte dazu in der Limmattaler Zeitung: