Natalie Rickli, den Direktoren stets zu Diensten

Natalie Rickli, SVP, ist seit fast 18 Monaten Regierungsrätin des Kantons Zürich und als Vorsteherin der Gesundheitsdirektion für das kantonale Gesundheitswesen zuständig. Ihr Vorgänger, FDP-Privatisierungsturbo Thomas Heiniger, hatte es geschafft, sich mit seiner Überheblichkeit auf allen Seiten unbeliebt zu machen. Dagegen fährt Rickli einen Schmusekurs – aber nur auf eine Seite.

Die Spitaldirektoren und Heimleiter sind voll des Lobes über die im Gegensatz zum ideologisch bornierten Heiniger so pragmatische und angeblich so diskussionsfreudige Rickli. In einem Interview mit der NZZ äussert sich Christian Schär, Präsident des Verbandes Zürcher Krankenhäuser (VZK) entsprechend: «Wir haben tatsächlich eine gute Zusammenarbeit. Als Natalie Rickli vor einem Jahr als Regierungsrätin gestartet ist, hat sie die Spitäler schnell zu einem Dialog eingeladen.» Er habe sich die Augen gerieben und fand es grossartig, dass sie einen so offenen Austausch pflegen können.

Eingeladen hat Regierungsrätin Rickli aber nicht «die Spitäler», sondern nur die Spitaldirektoren. Dass es in einem Spital mehr Angestellte als Direktoren gibt, scheint ihr dabei entgangen zu sein. Beim Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, immerhin die grösste Gewerkschaft im Service publik und anerkannte Sozialpartnerin des Kantons, hat weder das Telefon geklingelt noch kam ein Einladungsschreiben zu diesem Dialog. Während der Kanton in Lippenbekenntnissen ständig die Sozialpartnerschaft beschwört, hält Rickli einseitige Diskussionen mit den Arbeitgebern ab, zu denen die Arbeitnehmerseite nicht eingeladen, ja oft nicht einmal darüber informiert wird – bis dann Regierungsratsentscheide kommen, bei denen wir uns nur verwundert und verärgert die Augen reiben können. So geschehen mehrfach im ersten Jahr ihrer Tätigkeit als Regierungsrätin und erst recht seit diesem Frühling in der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie (siehe Chronologie).

Entsprechend hat der VPOD Regierungsrätin Rickli angeschrieben: Am 23. März mit einem Einspruch zu RRB 269 (Möglichkeit zur Zwangsrekrutierung von Gesundheitspersonal bei gleichzeitiger Ausserkraftsetzung von wichtigen Schutzbestimmungen betr. Gesundheitsschutz) und erneut am 23. April zur Umsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Regierungsrätin Rickli wurde explizit aufgefordert, auch mit dem Personal und seinen Verbänden ins Gespräch zu kommen: «Als vom Kanton anerkannte Sozialpartner und grösste Gewerkschaft im Service public wünschen wir uns einen regelmässigen Austausch mit Ihrer Direktion. Wir erachten dies als einen wichtigen Bestandteil der Sozialpartnerschaft und wir sind sicher, dass dadurch die Anliegen der Angestellten im Gesundheitswesen besser berücksichtigt werden können.» Die Rückmeldung waren – wenn überhaupt – negativ. Man sei nicht an einem Austausch interessiert, liess sich Frau Rickli vernehmen.

Im Rahmen der nationalen Aktionswoche Gesundheit Ende Oktober ist in Zürich eine Menschenkette vom Universitätsspital USZ zur Gesundheitsdirektion geplant. Vorgesehen war, dabei Frau Rickli die von 3140 Personen unterzeichneten Forderungen des Gesundheitspersonals zu übergeben. Auf die entsprechende Anfrage, ob sie bereit sei, die Forderungen entgegenzunehmen und ein paar Worte an die Anwesenden zu richten, teilte uns ihr Generalsekretariat mit: «Frau Regierungsrätin Natalie Rickli ist am 29. Oktober 2020 nicht verfügbar. Wir bitten Sie um schriftliche Zustellung der Forderungen, damit wir abschätzen können, inwiefern die Gesundheitsdirektion überhaupt als Adressat in Frage kommt.» Auf die Nachfrage hin, ob denn eine Stellvertretung für Frau Rickli die Forderungen entgegennehmen würde, gab es bisher keine Antwort. Also erneut – wie es Rickli’s Parteikollege Ueli Maurer ausdrücken würde: Ha kä Luscht.

Die laufende Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetztes (SPFG) würde die Gelegenheit bieten, gute Rahmenbedingungen für die wichtigste Ressource des Gesundheitswesens - das Personal - endlich auch auf Gesetzesstufe zu verankern. Der VPOD hat dazu im Rahmen der Vernehmlassung konkrete Vorschläge und Forderungen eingebracht. Aber auch hier verpasst die zuständige Regierungsrätin die Chance und ignoriert das Personal einmal mehr - sehr zum Wohlgefallen der Spitaldirektionen.

Vielleicht müssen wir Frau Rickli daran erinnern, dass das Volk, das im Namen ihrer Partei beschworen wird und das sie auch in ihr Amt gewählt hat, nicht aus Spitaldirektoren besteht, sondern zum weitaus grösseren Teil aus Angestellten im Gesundheitswesen, aus PatientInnen, die von diesen betreut werden, und aus Angehörigen, die sich um das Wohlergehen der PatientInnen sorgen. Falls es jetzt, gegen Ende des zweiten Jahres ihrer Regierungstätigkeit, doch noch zu Gesprächen mit dem Personal und seinen Verbänden kommt, könnte ab Jahr drei die Sozialpartnerschaft mit beiden Seiten doch noch ins Rollen kommen. Das Personal hätte es verdient, nicht nur beklatscht, sondern ernst genommen zu werden – auch und gerade von der zuständigen Regierungsrätin.

Dokumentation: Eine Chronologie aus den Anfangszeiten der Pandemie

Am 17. März mit Ergänzungen am 20. März erliess die Gesundheitsdirektion – einmal mehr ohne Einbezug oder Konsultation mit den Personalverbänden – die Verfügung 203-2020: «Anordnungen und Empfehlungen an Spitäler betreffend Corona-Virus». Verfügt wird darin beispielsweise das Besuchsverbot und die verbindliche Verwendung von Schutzmaterial, wobei es dann heisst: «Ob es in ihrer Einrichtung Sinn macht, dass das klinisch tätige Personal generell Masken trägt, können Sie anhand der obigen Kriterien und der konkreten Verhältnisse in Ihrem Betrieb selbst entscheiden. Dem Administrativpersonal ist das Tragen von Masken zu untersagen.» (sic!). Und weiter: «Generell ist Schutzmaterial bewusst einzusetzen (Schonung der Ressourcen). In diesem Sinne sind Masken erst nach vier bis acht Stunden zu wechseln, auch wenn sie feucht sind.» (!!!) Mit der Ressource Personal ist offensichtlich nicht schonend umzugehen.

Während dieser Teil der Verfügung als Anordnung eine Verbindlichkeit hat, folgen anschliessend «Empfehlungen und Hinweise». Da heisst es dann beispielsweise unter 5.2: «Es ist naheliegend, dass weder die im kantonalen Personalrecht noch die im Arbeitsgesetz vorgesehenen Arbeitnehmerschutzrechte (insbesondere Regel- und Höchstarbeitszeiten und die besonderen Schutzbestimmungen für die Beschäftigung von Jugendlichen bzw. Lehrlingen) unter der geltenden ausserordentlichen Lage in allen Punkten eingehalten werden können.» Und weiter: «Dem Kanton Zürich ist dies bewusst und er wird dieser besonderen Situation bei der Aufsicht Rechnung tragen.» Zu gut deutsch: Kümmert euch nicht um Personalgesetz und Arbeitsrecht, wir schauen weg! Da wird es dann zur Floskel, wenn festgehalten wird: «Nichtsdestotrotz sind die Betriebe gehalten, dem Gesundheitsschutz des Personals als oberstes Gebot bestmöglich Rechnung zu tragen.» Bestmöglich im Ermessen der Spitaldirektion, nicht im Ermessen des Personals, versteht sich.

In Kraft gesetzt wurde diese Verfügung, indem rückwirkend (!) auf den 1. März die Änderungen des nationalen Gesundheitsgesetzes beschlossen wurde. Die Rekursfrist wurde «angesichts der Dringlichkeit» auf 10 Tage verkürzt und einer allfälligen Beschwerde wurde gleich auf Vorrat die aufschiebende Wirkung entzogen. Im Protokoll des Regierungsrates vom 18. März heisst es dann auch gleich noch: «Ferner kann die Gesundheitsdirektion in einer besonderen Lage Gesundheitsfachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere Spitäler) zur Mitwirkung bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten verpflichten.» Während das nationale Gesundheitsgesetz in Artikel 54d, Abs. 2 nur von Gesundheitsinstitutionen spricht, hat die Gesundheitsdirektion ihre Kompetenzen mit dem Beschluss zur Änderung des Zürcher Gesundheitsgesetzes am 29. Oktober 2019 gleich auch noch auf Gesundheitsfachpersonen aus, ohne diese näher zu bezeichnen.

Der VPOD intervenierte mit einem Schreiben an Regierungsrätin Natalie Rickli am 23. März gegen dieses Vorgehen, wurde aber von Christian Schumacher, stv. Generalsekretär und Leiter Rechtsabteilung der Gesundheitsdirektion abgewiesen. Das sei nur der Nachvollzug eines national längst erlassenen Gesetzes und die Behandlung im Kantonsrat sei damals mit 169:0 Stimmen verabschiedet worden.

Am 20. März mit Ergänzungen vom 26. März und vom 3. April erliess die Gesundheits­direk­tion dann die «Anordnungen und Empfehlungen an die Alters- und Pflegeheime betreffen Corona-Virus-Patientinnen und Patienten». Auch hier wieder dasselbe Bild: Ohne Einbezug der Personalverbände wird mitgeteilt, Personalgesetz und Arbeitsrecht seien Makulatur. In den Ergänzungen vom 3. April beispielsweise wird das vom BAG erlassene Ausgangsverbot für HeimbewohnerInnen erläutert und festgehalten: «Solange Heimbewohner­innen und -bewohner aber nicht unter Quarantäne stehen, kann die Empfehlung des Bundes nicht direkt erzwungen werden. Jedoch kann das Heim seine Hausordnung entsprechend anpassen: Das Heim kann einer Bewohnerin oder einem Bewohner den weiteren Aufenthalt im Heim ver­bieten (d.h. sie oder ihn aus dem Heim weisen, wenn sie oder er sich nicht an die Empfehlun­gen des Bundes hält.» Während Regierungsrätin Rickli hier den Heimen also eine direkte Weg­leitung bietet, wie diese mit ihren BewohnerInnen umgehen können, bleiben die Schutz­bestimmungen für die Angestellten der Heime de facto ausgesetzt und unkontrolliert.

Am 25. März lud Regierungsrätin Rickli dann zur Medienkonferenz, an der auch Vertreter der Spitäler und der Kantonsapotheke über die Corona-Situation informierten. Einmal mehr waren die «Vertreter der Spitäler» nur die Direktoren. Das Personal und seine Vertretungen sind offensichtlich unerwünscht.

Am 27. März informierte die Gesundheitsdirektion dann, sie richte einen «Pool für Gesund­heits­fachpersonal» ein. Rasch und unkompliziert wurde in Zusammenarbeit mit der privaten Careanesth AG ein Pool eingerichtet. «Die Gesundheitsdirektion übernimmt die Kosten für den Betrieb der Plattform», heisst es da lakonisch. Und weiter steht da: «Die Gesundheits­direktion wendet sich in diesen Tagen über die Verbände und die Medien an das verfügbare Gesundheitsfachpersonal und ruft es dazu auf, sich über diesen Pool zu registrieren.» Weder wurde der VPOD als anerkannter Sozialpartner des Kantons vorher in die Planung dieses Pools einbezogen, noch erhielten wir je eine Information, mit dem sich die Gesundheits­direktion wie oben angekündigt an uns gewendet hätte. Einmal mehr: Ein Alleingang der Regierungsrätin und die Finanzierung einer privaten Aktiengesellschaft statt dem Einbezug der Sozialpartner.