Alles Circle oder was?

Gehört der Circle zum Flughafen und dürfen die Geschäfte dort auch am Sonntag öffnen? Entscheiden werden wohl die Gerichte.

Eine Werbekampagne des «Circle» wirbt derzeit passend mit «Weihnachtsshopping im Circle, auch am Sonntag». Gemäss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA, das der Volkswirtschaftsdirektion von FDP-Regierungsrätin Carmen Walker Späh untersteht, ist dies möglich, weil der «Circle» Teil des Flughafens sei.

Mit einer dringlichen Interpellation "Sonntagsverkauf im Circle" (KRNr. 418/2020) intervenierten Markus Bischof, VPOD-Mitglied und AL-Kantonsrat, und Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin des VPOD Zürich und SP-Kantonsrätin, gemeinsam mit weiteren 60 Ratsmitgliedern von SP, CSP, EDU und Grünen am 16. November im Kantonsrat.

Michèle Dünki-Bättig hielt das folgende Votum in der Ratsdebatte:

Mit Verwunderung haben wir Anfang Jahr lesen dürfen, dass im Circle die Läden wohl auch am Sonntag offen haben sollen, weil der Circle ja zum Flughafen gehöre. So richtig beurteilen wollte man das dann aber doch nicht. Das ginge erst nach der Eröffnung des Circles. Das wiederum mutet schon speziell an – es ist ja nicht so, als wäre in den letzten Wochen vor der Fertigstellung des Circles dort plötzlich noch ein CheckIn eingebaut worden.
Art. 12 des Arbeitsgesetzes (ArG) verbietet generell die Sonntagsarbeit. Davon gibt es unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen. Art. 27 Abs. 1ter ArG erlaubt «in Flughäfen» die Beschäftigung sonntags.
Ich hoffe, dass wir uns in diesem Rat darüber einig sind, was ein Flughafen und was ein Shoppingcenter ist.
Ein Flughafen hat eine aviatische Funktion, es findet dort der kommerzielle Flugverkehr statt: Es gibt Check-Ins, Sicherheitskontrollen, Gepäckaufgaben, und ja, auch den einen oder anderen Laden, in welchem man sich vor oder für seine Reise verpflegen kann. Auch gibt es neben den Läden, die das leibliche Wohl abdecken, die eine oder andere Gelegenheit, ein bisschen Shopping zu betreiben. Das Hauptaugenmerk beim Flughafen liegt aber klar auf dem Fliegen und meist tummeln sich Menschen dort, die ein Flugticket in ihrer Tasche haben und die eine Reise unternehmen.
So. Und ein Shoppingzentrum, wie beispielsweise das Glattzentrum in Wallisellen, das ist ein grosses Gebäude mit unterschiedlichen Läden und Restaurants. Dort tummeln sich auch Menschen, die ein bisschen shoppen wollen und die sich in einem Restaurant verpflegen. Aber im Unterschied zum Flughafen haben sie kein Flugticket in der Tasche und verreisen nicht.
Soweit so gut.
Geflogen wird - trotz Corona und den sinkenden Flugverkehrsbewegungen - auch am Sonntag. Geshoppt wird aber dank Artikel 12 des Arbeitsgesetzes und dem Verbot zur Sonntagsarbeit nur von Montag bis Samstag.
Zu behaupten, der Circle wäre halt nahe am Flughafen und drum wär's opportun, dass die Läden im Circle auch am Sonntag offen sind, geht nicht. Gerichtsurteile in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die räumliche Nähe zu den Check-ins und Terminals nicht ausreichend ist, um alle Läden im (vom restlichen Flughafen durch den Busbahnhof abgetrennten) Circle in das Sonderrecht einzuschliessen. Wenn man so argumentiert, dann dürfte auch der Globus in Bahnhofsnähe offen haben und vielleicht gäbe es dann ja auch den Manor in der Bahnhofstrasse noch.

Sich darauf zu berufen, dass Sonntagsverkäufe Sache des SECO sind und das Amt für Wirtschaft und Arbeit respektive das kantonale Arbeitsinspektorat lediglich für den Vollzug des Arbeitsgesetzes zuständig sei – selber aber keine Bewilligung erteile – ist billig. Der Kanton Zürich ist mit 33% an der Flughafen Zürich AG beteiligt und hat eine Vorbildfunktion. Es wäre wünschenswert, wenn der Kanton sich einmal für die Rechte der Arbeitnehmenden einsetzen und ihre Ruhezeiten schützen würde.