Anstellungsverbot für VikarInnen: VPOD verlangt Entschädigungen

Von: Fabio Höhener

Die Bildungsdirektion hat mit einer Weisung beschlossen, dass Vikariate während der von den Bundesbehörden beschlossener Einstellung des Präsenzunterrichts bis auf weiteres ausgesetzt werden. Dadurch wird hunderten von VikarInnen die Existenzgrundlage entzogen. Der VPOD fordert gemeinsam mit den betroffenen VikarInnen mit einer Petition an den Regierungsrat Entschädigung des Lohnausfalles.

VikarInnen zeichnen sich dadurch aus, dass sie flexibel, pragmatisch und spontan die Schule in jeder personellen Notlage unterstützen. Nur dank den Stellvertretungen kann der Grundsatz «Schule findet statt» überhaupt gewährleistet werden. Auch während der Corona-Krise findet die Schule in Form von Fernunterricht statt. Jedoch ohne den Einsatz der VikarInnen, auch wenn sie gerne den Schulen zur Verfügung stehen würden. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat verfügt, dass während der behördlich angeordneten Unterrichtseinstellung keine neuen Vikariate abgeordnet werden. Zudem fällt bei vielen bereits abgeordneten oder geplanten Vikarinnen der Abordnungsgrund (bspw. Militärdienst, Weiterbildung, DAG Urlaub etc.) weg, so dass die VikarInnen von einem Tag auf den anderen ohne Lohn dasteht.

Angela Jetter arbeitet hauptberuflich als Vikarin und betreibt ein Vikariatsnetzwerk mit knapp 400 VikarInnen. Sie hat in den letzten Tagen viele Nachrichten von VikarInnen erhalten, die nicht wissen, worauf sie Anrecht haben oder verzweifelt sind. «Die Situation ist für uns untragbar», sagt Angela Jetter und appelliert an die Bildungsdirektion: «Wir sind immer für die Schule da, wenn es uns braucht. Jetzt brauchen wir Unterstützung.» Nachdem sie zu einzelnen PolitikerInnen und Behörden Kontakt gesucht hat, hat sie sich an die Gewerkschaft VPOD gewandt, welche bereit ist, die VikarInnen in dieser Situation zu unterstützen.

Mit einer Petition, für welche über das Wochenende gesammelt werden soll, ruft der VPOD dazu auf, dass der Kanton Zürich den erwarteten Lohnausfall unkompliziert entschädigt und Lösungen sucht, falls die Einstellung des Präsenzunterrichts fortdauert. Der Kanton und der Bund besitzen durchaus Handlungsspielraum, meint der zuständige Gewerkschaftssekretär des VPOD Zürich, Fabio Höhener: «Die Verordnung des Bundes sieht eine Entschädigung vor, wenn es auf Grund einer Quarantänemassnahme zu einem Erwerbsausfall kommt, zudem verbietet der Kanton explizit den Einsatz von VikarInnen». Der Anspruch der VikarInnen sei dadurch gleich in doppelterweise gerechtfertigt, sagt Höhener und macht den VikarInnen Mut: «Der Kanton ist auf die Arbeit der VikarInnen angewiesen und kann es sich nicht leisten, sie im Regen stehen zu lassen».

Weitere Infos und Petition sowie Stimmen von den Betroffenen finden sie auf der Webseite:
www.vpod.ch/wir-vikarinnen