Erstes Signal zu mehr Wertschätzung – aber bitte nicht zu knauserig

Von: fip

Der Zürcher Stadtrat beschliesst Corona-Prämie für ausgewählte Intensivfachpflegepersonen im Stadtspital Triemli. Der VPOD begrüsst diese Entschädigung, fordert jedoch die Ausweitung auf weitere Personalgruppen.

Intensivpflegefachpersonen des Stadtspital Triemli, die während des Lockdowns im April 13h-Schichten arbeiten mussten, sollen eine Corona-Prämie von 80.- pro überlangem Dienst erhalten. Dies beschliesst der Zürcher Stadtrat als Entschädigung, nachdem er im März dieses Jahres die gesetzlichen Regelungen zu Arbeits-, Ruhe- und Höchstarbeitszeiten kurzerhand für das Personal in den Stadtspitälern und städtischen Pflegezentren ausser Kraft gesetzt hatte (Hier die Stellungnahme des VPOD dazu).

Grundsätzlich begrüsst der VPOD eine Entschädigung für die übermässige Beanspruchung und Gefährdung des Gesundheitspersonals während der Corona-Pandemie. Auch anerkennt er, dass die Stadt Zürich mit diesem Vorstoss schweizweit zu den ersten Arbeitgeberinnen zählt, die einen konkreten Vorschlag für eine entsprechende Vergütung macht.

Allerdings muss aus Sicht des VPOD der vorliegende Beschluss aus angepasst und ergänzt werden: Der Stadtrat beschränkt die Anspruchsgruppe auf dasjenige nicht-ärztliche Personal, das im April zu einem 13h-Schicht eingeteilt war und heute noch im Stadtspital angestellt ist. Es sind nach Einschätzung des VPOD wesentlich mehr Personalgruppen, die sich in dieser intensiven Zeit für das Stadtspital und seine Patient*innen eingesetzt und ihre eigene Gesundheit einem stark erhöhten Risiko ausgesetzt haben. Im April war noch weit weniger über das Virus bekannt und es mangelte überdies an Schutzmaterial.

Es erschliesst sich dem VPOD nicht, dass lediglich diejenigen Personen eine Entschädigung erhalten, die einen überlangen Dienst geleistet haben. Unabhängig von einer 13h-Schicht wurde das gesamte Personal der Intensivstation in ausserordentlichem Ausmass beansprucht und belastet. Auch gab es zum genannten Zeitpunkt vakante Stellen. Es ist weiter nicht einsichtig, weshalb Kolleg*innen, die seit Mai 2020 nicht mehr im Stadtspital angestellt sind, keinen Anspruch auf eine entsprechende Honoration haben.

Weitere Personalgruppen waren nicht direkt von der Sistierung der Regelung zur Höchstarbeitszeit betroffen. Trotzdem standen auch sie unter einer ausserordentlichen Belastung und waren einem stark erhöhten Risiko der Ansteckung ausgesetzt. Dies belastete die bereits bestehende psychische und physische Anstrengungen zusätzlich. Dies gilt insbesondere für das Reinigungspersonal, das Personal in den Labors, das Personal auf den Notfallstationen sowie auf der Anästhesie, wie auch das ärztliche Personal. Zu prüfen sind ggf. weitere Personalgruppen. Dasselbe gilt für das Personal bestimmter städtischer Pflegezentren, die kurzerhand zu Covid-Stationen umfunktioniert wurden.

Eine finanzielle Entschädigung für die Phase des Lockdowns ist zwar begrüssenswert, stellt allerdings keinen Ersatz für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen dar. Insbesondere bedarf es einer mittel- und langfristigen Strategie, um dem chronischen Personalmangel und der Überbelastung entgegen zu wirken. Auch muss dem Personal mehr Mitspracherecht zugestanden werden – etwa bei der Bettenauslastung und der Einsatzplanung. Der VPOD hat diesen Forderungen, die das gesamte Gesundheitswesen betreffen, in schweizweiten Aktionen vom 26.-31- Oktober Nachdruck verliehen. In Zürich bildeten Angestellte des Gesundheitswesens eine Menschenkette vom USZ zum Regierungsrat, um Frau Rickli zum Handeln aufzufordern.