Bisher galt für dieses Personal wie für alle städtischen Angestellten:
- Höchstarbeitszeit im Durchschnitt von zwei Wochen: 50 Stunden
- Arbeitseinsatz von maximal 12 Stunden
- Im Anschluss an Überstunden und Nachtarbeit ist eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 9 Stunden einzuhalten
Diese Schutzbestimmungen wurden also für dasjenige Personal sistiert, das derzeit an vorderster Front arbeitet. Das Gesundheits- und Pflegepersonal, das derzeit eine ungeheure Arbeitsleistung erbringen muss, darf nicht zusätzlich durch fehlende Ruhe- und Höchstarbeitszeiten geschwächt werden. Die Sistierung der entsprechenden personalrechtlichen Bestimmungen gefährden die Gesundheit des Personals und damit auch der Patientinnen und Patienten: 50 Arbeitsstunde pro Woche und Arbeitseinsätze von maximal 12 Stunden täglich sind genug! Die Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Hinzu kommt, dass sich derzeit zahlreiche Betroffene nicht ausreichend geschützt fühlen. Die Verantwortlichen unternehmen derzeit nicht genug, um das exponierte Personal zu schützen.
Der VPOD erwartet von den Verantwortlichen des Gesundheitsdepartements eine konkrete Ausformulierung, wie ausreichend Ruhezeiten gewährleistet werden. Der VPOD ist der Meinung, dass die bestehenden personalrechtlichen Regelungen (50 Arbeitsstunden im Durchschnitt von zwei Wochen, Arbeitseinsätze von maximal 12 Stunden täglich) den Dienstabteilungen ausreichend Spielraum für einen überdurchschnittlichen Einsatz an Personal geben.
Darüber hinaus fordert der VPOD:
- Honorationen für die ausserordentliche Leistungen des Gesundheits- und Pflegepersonals sowie Überstundenzuschläge: Geld- oder Zeitzuschlag von 25 Prozent für Überstunden nach Wahl der Arbeitnehmenden.
- Für Personal, das der Risikogruppe angehört, müssen besondere Schutzmassnahmen gelten und eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, werden Betroffene bezahlt freigestellt.
- Ebenso müssen Schwangere besonders geschützt werden.
- Monitoring von Überstunden, wöchentlichen Arbeitszeiten, Ferienverboten, Krankmeldungen etc.
- Übernahme von Mehrkosten, die dem Gesundheitspersonal durch die Corona-Krise entstehen wie etwa Kosten für den Arbeitsweg.
Der VPOD zeigt Verständnis dafür, dass es derzeit von allen Beteiligten ausserordentlicher Leistungen bedarf. Die Begründung des Stadtrates, dass in den Stadtspitälern Waid und Triemli sowie in den Pflegezentren aufgrund der knappen Personalressourcen die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden können, ist dahingegen schlichtweg zynisch. Es war in den vergangen Jahren Teil der Politik am Personal zu sparen.