Kurz nach dem Lockdown sah sich das Kunsthaus gezwungen für einige Funktionen Kurzarbeit anzumelden. Der VPOD erfuhr wenig später, dass die Geschäftsleitung (GL) beschloss, die 20%-Lohneinbusse zu übernehmen. Doch das ist erst der Anfang der Geschichte.
Rund zwei Wochen später krebst die GL von ihrer vorbildlichen Handhabung zurück. Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich, hatte alle subventionierten Kulturinstitute angewiesen, bei Kurzarbeit die gesetzlich vorgesehenen 80% des Lohnes auszubezahlen – und keinesfalls mehr. Es begründete die Weisung damit, dass der Kultursektor im Vergleich zu anderen Sektoren nicht privilegiert behandelt werden dürfe und appellierte an die Solidarität.
Für die VPOD Kunsthaus-Gruppe war klar, dass dies angefochten werden musste. Besonders das Personal in der Aufsicht, an der Kasse und im Museumsshop sowie in der Reinigung würde eine solche Reduktion bald in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten versetzen. Für viele stellt die Arbeit im Kunsthaus ihre finanzielle Absicherung neben ihrer freischaffenden künstlerischen Tätigkeit dar. Da auch jene Einkünfte durch die Corona-Massnahmen stark reduziert sind, wäre der Einschnitt im Lohn des Kunsthauses für manche fatal. Zumal wusste der VPOD von zahlreichen – von der Stadt subventionierten – Sektoren, die keine Lohnreduktion in Kauf nehmen mussten. Das Argument unter der Flagge der Solidarität war scheinheilig.
Der Appell des VPOD an die GL hat Erfolg gezeigt: Auch im Monat April werden die Löhne rückwirkend trotz Kurzarbeit zu 100% ausbezahlt . Der VPOD weiss es zu schätzen, dass sich die GL in dieser auch betrieblich herausfordernden Situation zu Gunsten der Angestellten entschieden hat. Offen bleibt, wie sie den Monat Mai handhaben wird. Läuft es nach bundesrätlichem Plan, dürfen die Museen am 8. Juni ihre Türen wieder öffnen.