Recht auf Bildung für Kinder in der Nothilfe jetzt sicherstellen!

Von: Johannes Gruber

Gemeinsam mit dem Bündnis «Wo Unrecht zu Recht wird» fordert der VPOD Zürich Lehrberufe, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen auch zu Zeiten von Corona Unterricht bzw. Lernbetreuung erhalten. Dafür muss das Volksschulamt und das Sozialamt des Kantons Zürich Sorge tragen.

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Dieser Grundsatz muss etwa auch für die jungen Menschen gelten, deren Asylgesuch keinen Erfolg hatte und die deshalb Nothilfe beziehen.

In den Notunterkünften Adliswil und Obere Halde/Hinteregg behindern im Moment die Quarantäne-Bestimmungen eine Lernbetreuung, hier müssen Lösungen gefunden werden. Insgesamt muss für das Lernen in den Notunterkünften die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stehen wie eigene Räume, Computer mit relevanten Programmen und Internet. Die Umsetzung des Rechts auf Bildung bedeutet zu Corona-Zeiten auch eine Sicherstellung des Fernunterrichts und der Lernbegleitung an den Unterbringungsorten der Kinder und Jugendlichen. Insbesondere die Schulgemeinden und das Volksschulamt müssen hier ihrer Verantwortung gerecht werden und entsprechende Ressourcen und Unterstützung zur Verfügung stellen, damit die Klassenlehrpersonen die Kinder gut beim Lernen begleiten und individuell fördern können.

Der offene Brief kann hier eingesehen werden:

https://www.wo-unrecht-zu-recht-wird.ch/de/Aktuell/Corona