Sozialplan EB Zürich 2020

Von: Anna-Lea Imbach

Der Regierungsrat wird in den kommenden Tagen den Sozialplan für die EB 2020 verabschieden. Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen befürchten, dass die Forderungen des VPOD einmal mehr mit formalistischen Argumenten zurückgewiesen werden: Die Entlassungen werden, mit viel zeitlichem Einsatz zwar, aber bürokratisch- mathematisch abgewickelt.

Die anstehende Massenentlassung bildet den Endpunkt der EB als Schule eines kantonalen allgemeinbildenden Weiterbildungsangebots. Allgemeinbildung für Erwachsene im Kanton Zürich, die von der öffentlichen Hand angeboten wird, existiert damit kaum mehr.

Nachdem es 2018 (und vorher 2011) an der EB bereits zu einer Welle der Entlassung kam, finden mit dem vorliegenden Sozialplan auf Ende Oktober 2020 weitere 59 Entlassungen- und Teilentlassungen statt. Die Forderungen des VPOD wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach formuliert: Nachdem einzelne Forderungen, wie beispielsweise die Berücksichtigung der Altersgruppe 55-57 für die Entlassung altershalber, beim vergangenen Sozialplan umgesetzt wurden, muss der VPOD einen Grossteil seiner Forderungen, die er seit Jahren formuliert, auch heute wiederholen.

Bei der Zurückweisung der Forderungen wurde oft mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung argumentiert ohne Blick auf die Folgen für die Betroffenen. So zum Beispiel bei der Regel, dass bei einer Abweichung zwischen zugesichertem und auszuzahlendem BG, die geringer als 15 Stellenprozent beträgt, der zugesicherte BG als Berechnungsgrundlage für die Abfindung genommen wird. Für kleine Pensen, ein Pensum von 15% beispielsweise, bedeutet eine Abweichung von unter 15% noch immer relativ viel. Für einzelne Personen bedeutet dies eine Reduktion der Abfindung um mehr als 50%. Wird diese Frage nicht auf dem Verhandlungsweg geklärt, sehen sich einige Betroffene gezwungen rechtliche Schritte zu prüfen. Besonders schmerzhaft ist das für Personen, deren Pensum unter dem PK Minimum liegt. Eine Tatsache, die allgemein bei kantonal angestellten Berufsfachschullehrpersonen viel zu häufig vorkommt.

Eine weitere langjährige Forderung ist, dass der Kanton den Anteil der Arbeitnehmenden für die Überbrückungsrente übernehmen soll. Gerade bei den Jüngeren unter den Entlassenen kann der Abzug der Überbrückungszuschusses zu erheblichen Einbussen in der Pensionskassenrente führen. Der Kanton darf nicht zur Förderung von prekären Verhältnissen im Alter beitragen

Der VPOD kritisiert zudem die Personalplanung der EB: Die Vergabe von Pensen und damit die Frage, wer seit 2018 in welchem Umfang von Entlassungen betroffen war, ist weitgehend undurchsichtig. Damit werden Stimmen laut, dass unliebsame Lehrpersonen im Rahmen des Sozialplans verabschiedet werden und sich andere Personen selbst oder befreundeten Personen Stellen sichern.

Erfreut ist der VPOD darüber, dass in der Abwicklung der Entlassung Verbesserungen stattgefunden haben, auch wenn es nicht politisches Ziel sein kann, dass der Kanton Experte in Massenentlassungen wird. Die Kommunikation zwischen der Schule, dem MBA und der BVK war vorbildlich. Der VPOD begrüsst, dass eine Vertretung der Personalabteilung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) an den Entlassungsgesprächen teilgenommen hat, um den betroffenen Personen die individuellen Ansprüche ausführlich zu erläutern.