Der Stadtrat stellt in der Vernehmlassung zur Umsetzung der Umkleidezeit in den städtischen Betrieben zwei Umsetzungsmodelle zur Diskussion: Einerseits könne mit zusätzlichem Personal bzw. der Erhöhung von bestehenden Pensen die zusätzlich anfallende Arbeitszeit aufgefangen werden, ohne dass die übrige Arbeitsleistung tangiert sei.
Eine andere Möglichkeit bestehe darin, den Arbeitszeitbedarf für andere Arbeitsleistung oder Zeitgutschriften bzw. -pauschalen als die Umkleidezeit gleichzeitig zu reduzieren, so dass unter dem Strich nicht mehr Arbeitszeit geleistet werde – aus Sicht des VPOD ein inakzeptabler Vorschlag, wenn nicht gleichzeitig andere Arbeiten wegfallen. Der VPOD lehnt deshalb dieses zweite Modell entschieden ab und hat die Streichung dieser Option beantragt.
Die konkrete Ausgestaltung wird in den einzelnen Departementen und Dienstabteilung erfolgen. Der VPOD fordert die Verantwortlichen auf, die Mitarbeitenden und ihre Vertretungen bei der Umsetzung der neuen Regelung frühzeitig gemäss Art. 144 AB PR miteinzubeziehen, mitwirken und mitbestimmen zu lassen.
Mit einem definitiven Stadtratsbeschluss ist nach den Sommerferien zu rechnen.