VPOD Zürich fordert arbeitsrechtlichen Schutz für alle städtischen Angestellten

Von: Fiora Pedrina

Der VPOD erhält derzeit wegen der neuen Verordnung des Bundesrates zum Coronavirus zahlreiche Anfragen von verunsicherten Angestellten der Stadt Zürich: Darf mein Chef anordnen, dass ich nun meine Mehrzeit abbaue? Oder Ferien beziehe? Erhalte ich meinen Lohn weiterhin, auch wenn ich zu Hause bleiben muss, weil ich meine Kinder betreue? Was ist mit meinem Lohn, wenn ich im Stundenlohn angestellt bin? Der VPOD Zürich hat heute in einem Schreiben den Stadtrat und die verantwortlichen Organe aufgefordert, klar Stellung zu beziehen.

Unsere Positionen zu den aktuellen personalrechtlichen Fragen sind:

  • Eine angeordnete Aussetzung der Arbeit gilt als Annahmeverzug des Arbeitgebers, das heisst, die Angestellten erhalten ihren regulären Lohn weiterhin und unabhängig davon, ob sie einer zugewiesenen Arbeit nachgehen oder ob sie derzeit nicht arbeiten können beziehungsweise dürfen.
  • Personen, die im Stundenlohn angestellt sind, erhalten ihren Lohn weiterhin gemäss Einsatzplan und danach nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate. Das gleiche gilt für Personen mit unregelmässigen Arbeitseinsätzen / Springerfunktion (z.B. im Hort).
  • Allfällig anfallende Überstunden müssen angemessen entlöhnt werden.
  • Die Arbeitgeber müssen durchsetzen, dass gefährdete Personen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten von zu Hause aus erledigen – das heisst, sie müssen dies aktiv so kommunizieren, damit betroffenen Angestellte nicht zur Arbeit erscheinen, obwohl sie gefährdet sind. Sollte Heimarbeit nicht möglich sein, so werden sie von der Arbeitgeberin unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Dies gilt analog für Personen, die in einem Haushalt mit einer gefährdeten Person leben.
  • Personen, denen auf Grund der bundesrätlichen Verordnung Betreuungspflichten zukommen, bleiben zu Hause. Sie erhalten für die Tage ihrer Abwesenheit ihren regulären Lohn.
  • Wenn keine Arbeiten zugewiesen werden können, darf nicht angeordnet werden, dass ein Abbau der Mehrzeit erfolgt.

Wir fordern den Stadtrat und die Verwaltungsorgane dazu auf zu den oben genannten Anliegen Klarheit zu schaffen. Wir sehen sie in der Verantwortung eine korrekte Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung vom 16. März 2020 zu gewährleisten sowie die korrekte Umsetzung der personalrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.