Andi, die SP stellt sich mit einer Medienmitteilunghinter die Erkenntnisse und die Forderungen der kantonsrätlichen Subkommission der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit AGB. Was ist schief gelaufen am USZ? Ist das vor allem ein Problem USZ oder ein generelles Systemproblem von Spitälern, die heute mit falschen Anreizen über Geld gesteuert werden?
Andi Dauru: Auf die konkreten Abläufe bez. den betroffenen Ärzten kann ich als Aussenstehender bzw. Nicht-Mitglied der Subkommission nicht eingehen. Aber die schwierigen Führungsstrukturen am USZ haben sich auch schon vorher immer mal wieder gezeigt. Diese Kliniken am USZ sind kleine “Königreiche” und in diese hinein zu sehen und Veränderungen anzustossen oder eine gewisse Kontrolle auszuüben - sei dies in Bezug auf die Qualität oder auch was die Honorare angeht - scheint wirklich schwierig zu sein. Sogar die Spitaldirektion hat keine wirkliche Weisungsbefugnis.
Gerade in Bezug auf die finanziellen Anreize betrifft es jedoch längst nicht nur das USZ; das sind alle, insbesondere grosse, Spitäler nicht gänzlich davor gefeit. Die Gesundheitsdirektion, damals noch unter Thomas Heiniger, wollte das Gesetz über die ärztliche Zusatzhonorare ja auch unter anderem darum revidieren. Mit der Gesetzesänderung wäre die Verfügungsgewalt über die Zusatzhonorare auch in den kantonalen Betrieben an die Spitalleitungen gegangen. Heute dürfen die Chefärzte die Hälfte der Zusatzhonorare in ihren Kliniken behalten und mehr oder weniger nach ihrem Gusto unter den Kaderärzten verteilen. Die Bürgerlichen mit der FDP als Speerspitze haben die Gesetzesänderung damals erfolgreich versenkt. Nun kommt die Revision der Zusatzhonorar-Verteilung erneut im Rahmen der Totalrevision des Spitalplanungs- und fianzierungsgesetzes (SPFG) aufs Tapet; jetzt sogar mit einer Entschädigungsobergrenze. Diesmal muss es uns gelingen, dieser Änderung zum Durchbruch zu verhelfen. Im Rahmen der SPFG-Totalrevision versuchen wir noch weitere falsche bzw. ökonomische Anreize zu verhindern, denn wie gesagt: Es betrifft nicht nur das USZ.
Es lag ja schon ein Gutachten zu den Aufsichts- und Führungsstrukturen des USZ vor, das die Gesundheitsdirektion in Auftrag gegeben hat. Auch der VPOD hat immer wieder auf Probleme am USZ hingewiesen und bereits im Juli 2019 ein “Sündenregister des USZ”veröffentlicht, in dem es nicht um Chefärzte, sondern generell um das Verhalten des USZ - vor allem gegenüber seinen Angestellten - ging. Es gab dann ja auch eine Aussprache mit Martin Waser, Spitalratspräsident des USZ. Wieso tun sich Regierung und Politik so schwer damit, dem USZ auf die Finger zu schauen?
Das USZ ist eine öffentlich-rechtlich selbständige Anstalt, welche nicht mehr in direkter Linie der Politik untersteht. In erster Linie ist grundsätzlich der Spitalrat in der Pflicht und in zweiter Linie der Regierungsrat in seiner Funktion als allgemeine Aufsicht über «sein» Spital (er ist ja quasi der Eigentümer). Der Kantonsrat hat dann die Aufgabe der Oberaufsicht im Rahmen der Bestätigung der Wahl des Spitalrats und der Genehmigung der Eigentümerstrategie sowie der Diskussion und Abnahme des jährlichen Geschäftsberichts und der Gewinnverwendung. Im Rahmen der Diskussion um den jährlichen Geschäftsbericht kann die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) Fragen stellen oder sie kann natürlich auch Untersuchungen - wie im aktuellen Fall - in Angriff nehmen. Das Parlament kann auch mittels Vorstössen (z.B. Interpellationen) Fragen an den Regierungsrat hinsichtlich eines Themas am USZ stellen. Aber direkt Einfluss nehmen kann die Politik nicht (mehr) und sie tut es natürlich auch nur dann, wenn sie von Missständen oder Problemen weiss. Und auch dann: In erster Linie ist der Spitalrat in der Verantwortung. Die SP war immer der Meinung, dass die Gesundheitsdirektorin oder der Gesundheitsdirektor selber Einsitz nehmen muss im Spitalrat, damit der Kanton klar als Eigentümer in der Verantwortung ist. Dies wird aber unter anderem im Governance-Bericht der Res Publica Consulting zum USZ nicht empfohlen. Sie schlagen im Gegenteil vor, die Politik und das USZ noch weiter auseinanderzuhalten. Sie wollen nicht einmal mehr eine Vertretung der GD im Spitalrat. Ich bin aber klar der Meinung, dass eine vollständige “Entpolitisierung” des USZ bzw. des Spitalrats falsch ist. Der Kanton - und damit die Bevölkerung - ist Eigentümerin des USZ. Deshalb muss die Politik als oberstes Kontrollorgan auch in der Verantwortung sein. Hier gilt es also wachsam zu sein.
Zeitgleich mit dem Bericht der ABG hat die Republik eine sehr gut recherchierte, dreiteilige Artikelfolge zu dieser ganzen Skandalgeschichte veröffentlicht. Oft scheint es aber in der Auseinandersetzung nur darum zu gehen, welcher von den Chefärzten nun der Gute oder der Böse ist. Kaum hinterfragt wird die Rolle von Spitaldirektor Gregor Zünd, der ja auch als autoritärer Machtmensch bekannt ist, und der mit seiner Doppelanstellung ja offensichtlich Teil des Problems ist. Im Untersuchungsbericht der Gesundheitsdirektion erscheint er aber gar als Lösung des Problems. Man müsse ihm nur noch mehr Macht geben, um sich gegen die Klinikfürsten durchzusetzen. Der VPOD hat das hinterfragt. Was meint ihr dazu?
Wir bereits in der ersten Frage ausgeführt, war und ist es bis anhin tatsächlich schwierig für die Spitaldirektion, Weisungen gegenüber den Klinikleitungen durchzusetzen bzw. in die Abläufe der Kliniken hinein zu sehen. Das darf nicht sein. Hier würde ich aber vor allem auch den Qualitätsaspekt betonen und nicht das Heil alleine in der klaren Hierarchie suchen. Wichtig ist - und auch das betrifft alle Spitäler - dass ein Spital über ein Qualitätssicherungssystem verfügt, das mit uneingeschränkter Weisungsbefugnis beim Leitungsgremium liegt. Einen solchen Paragraphen wollen wir von Seiten SP auch in das SPFG hineinbringen. Wenn es keine einheitlichen und klaren Vorgaben gibt, die dann von der Leitung kontrolliert und durchgesetzt werden können, wird es auch in Zukunft schwierig sein, Transparenz in Bezug auf die medizinische Qualität zu erreichen. Und dazu gehört eben auch die Verfügungsgewalt über die Honorare, damit nicht wieder der monetäre Anreiz (z.B. bei der Indikation eines Eingriffs) der Qualität im Wege steht. Zudem sollen von den Zusatzhonoraren auch die anderen Berufsgruppen profitieren, denn in der Medizin sind es immer interdisziplinäre Teams, welche zur Genesung der Patient*innen beitragen.
Was braucht es also, damit das USZ wieder auf Kurs kommt und solche Zustände auch an anderen Orten gar nie auftreten können? Der VPOD fordert beispielsweise einen verstärkten Einbezug des Personals in die Spitalleitung.
Das ist sicher eine gute Idee; ein starker Betriebsrat oder Personalausschuss kann die Interessen des Personals am besten vertreten. Einige weitere Punkte habe ich in den oben genannten Fragen bereits erwähnt: Mehr Fokus auf Qualität statt Quantität und das Verhindern von falschen, meiste eben monetären Anreizen und Transparenz. Sicherlich sind die Empfehlungen des ABG-Berichts sehr wertvoll und diese gilt es von der Politik sehr ernsthaft zu prüfen und zu schauen, wie sie umgesetzt werden können. Zudem muss, wie es der VPOD fordert, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im SPFG als Kriterium für die Aufnahmen auf die Spitalliste festgeschrieben werden. Dafür setzen wir uns von Seiten SP auch ein. Aber sicher ist auch ein Kulturwandel nötig und die längst überholten Rollenbilder, welche sich in den Spitälern nach wie vor hartnäckig halten, sind zu überwinden: Weniger klassische Hierarchie, Verabschiedung des “Götterstatus” der Ärzteschaft und noch mehr Teamgeist.
Vielen Dank Andi für das Gespräch und für das Engagement zugunsten des Gesundheitswesens und der Angestellten - und damit für eine Politik, bei der Gesundheit vor Profit kommt.