Spital Bülach akzeptiert Urteil nicht

Von: Roland Brunner

Das Spital Bülach will die Umkleidezeit nicht entschädigen und zieht das Urteil des Arbeitsgerichts an das Obergericht weiter. Der VPOD hält dagegen.

Das Arbeitsgericht Bülach hatte entschieden: Die Angestellten des Spitals Bülach, die für die Umkleidezeit der letzten fünf Jahre eine Entschädigung eingefordert hatten, sollten durchschnittlich je einen Monat Ferien als Vergütung erhalten. Das war klar und deutlich (siehe hier).

Ein Schreiben, mit dem der VPOD das Spital Bülach zum Dialog eingeladen hat, wurde nicht einmal beantwortet. (Das Schreiben des VPOD vom 15. März 2021)

Inzwischen ist bekannt, dass das Spital Bülach das Urteil des Arbeitsgerichtes nicht akzeptiert und dagegen Rekurs einlegt beim Zürcher Obergericht. Damit ist auch klar, dass das Spital Bülach weiterhin nicht daran interessiert ist, eine gütliche Lösung im Interesse der Angestellten zu finden und die Umkleidezeit angemessen zu entschädigen.

Der VPOD ruft deshalb alle Angestellten am Spital Bülach und an allen anderen Spitäler dazu auf, dem VPOD beizutreten und sich der Klage anzuschliessen. Umkleiden ist Arbeitszeit! Und das muss endlich auch durchgesetzt werden.

Mit dem untenstehenden Formular kannst du dem VPOD beitreten und dich an der Klage beteiligen. Der VPOD übernimmt für seine Mitglieder alle mit der Klage verbundenen Kosten. Und vielleicht bekommst auch du bald einen Monat Ferien oder eine Lohnnachzahlung.

Das Formular Beitritt und Klagevollmacht als PDF

Du kannst natürlich auch online dem VPOD beitreten und in den Anmerkungen diesen Text einfügen:

Ich beteilige mich an der Klage «Umkleiden ist Arbeitszeit». Der VPOD übernimmt für mich die Kosten und die Prozessführung. Ich erteile dem VPOD, Birmensdorferstr. 67, Postfach 8470, 8036 Zürich und seinen SekretärInnen Sandra Vögeli und Roland Brunner die Generalbevollmächtigung, für mich eine Verjährungsunterbrechung einzufordern, in meinem Namen zu klagen, mich vor Behörden und Gericht zu vertreten und meine Interessen in dieser Klage wahrzunehmen. Die Kosten übernimmt der VPOD.