Kantonsrat Backstage: Umkleidezeit!

Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin der VPOD Sektion Zürich Kanton und Kantonsrätin der SP, hat im Kantonrat interveniert, damit die Umkleidezeit des Gesundheitspersonals endlich als Arbeitszeit angerechnet wird. Hier ihr Statement (unten auch als Video):

Sehr geehrter Herr Ratspräsident
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Geschätzte Damen und Herren

Stellen Sie sich vor, sie wären Fachfrau Gesundheit und arbeiten am Universitätsspital Zürich. Jeden Morgen, vor ihrem Schichtbeginn, ziehen sie sich in einer Garderobe des USZ um und nehmen den Weg über lange Gänge zu ihrer Station auf sich. Sie machen das, weil es so vom Arbeitgeber verlangt wird. Ihre Arbeitskleidung muss hygienischen Standards entsprechen. Sie können also nicht zuhause schon ihre Arbeitskleidung anziehen, sondern dürfen dies erst im Spital tun. Ohne diese Kleidung dürfen Sie nicht am Bett und schon gar nicht im Operationssaal arbeiten. Dass Sie sich im Spital umziehen müssen und dass dies somit zur Arbeitszeit gehört, bestreitet niemand, auch der Regierungsrat nicht: In seiner Antwort vom 16.1.2019 hielt der Regierungsrat fest: «Es ist aus Sicht des Regierungsrates aber naheliegend, dass vom Arbeitgeber vorgeschriebenes und für die Berufsausübung erforderliches Umkleiden von Alltags- in Dienstbekleidung (und umgekehrt) am Arbeitsplatz grundsätzlich als Arbeitszeit zu gelten hat.» Grundlage dafür ist die Definition der Arbeit, die dem Gesetz zu Grunde liegt: «Die Arbeitspflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers.» (OR 321).

Nun sind Sie Fachangestellte Gesundheit und haben in den vergangenen Wochen und Monaten in der Corona-Pandemie ausserordentliches geleistet: Sie haben mitgeholfen, innert kürzester Zeit die Kapazitäten der Spitäler der Schweiz zu erhöhen, haben sich um an Covid19-erkrankte Menschen gekümmert und klaglos Mehrarbeit geleistet. Sie standen Tag und Nacht im Einsatz. Und ausser Applaus haben sie dafür keine spezielle Entschädigung erhalten.

Sogar für so klare Dinge wie «Umkleiden als Arbeitszeit» müssen wir streiten. In der Zwischenzeit ist aber Bewegung in die Sache gekommen und das Personalamt des Kantons Zürich hat per 1. April 2021 eine entsprechende Richtlinie erlassen, welche betrieblich verordnetes Umkleiden als Arbeitszeit anerkennt und den Verwaltungseinheiten empfiehlt, eine entsprechende Weisung zu erlassen.

Wir sind erfreut darüber, dass der Grundsatz endlich auch beim Kanton anerkannt und umgesetzt wird. Dies ist um so wichtiger, als sich auch viele Städte und Gemeinden im Kanton Zürich nach dem kantonalen Reglement richten. Es ist zu erwarten, dass auch sie diese Regelung nun endlich umsetzen werden

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit sieht es aber trotzdem nicht als seine Aufgabe an, die Durchsetzung dieser Maxime sicherzustellen. Man könnte sich hier schon fragen, was denn das AWA für ein Selbstbild hat: es klärt gemäss Antwort des Regierungsrates die Betriebe zwar über die Empfehlung des SECO auf, dass Umkleiden als Arbeitszeit zu rechnen ist, sofern zwingende Gründe für besondere Arbeitskleidung bestehen und die Arbeitskleidung aus sachlichen Gründen am Arbeitsplatz angezogen werden muss – aber ob das eingehalten wird, ob diese Umkleidezeit also auch in der Arbeitszeiterfassung dokumentiert wird, das interessiert das AWA dann nicht, obwohl die ihm unterstellten Arbeitsinspektorate dafür zuständig sind, die Arbeitszeiterfassungen zu überprüfen und undokumentierte Arbeitszeit zu ahnden

Das nun das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ebenfalls einen Entscheid gefällt, der auf eine Beschwerde des VPOD gegen das Spital Limmattal zurückgeht. Auch das Verwaltungsgericht bestätigt, dass Umkleiden als Arbeitszeit zu gelten hat. Es kommt dann allerdings zum Schluss, dass diese Arbeitszeit nicht entschädigt werden müsse. Eine absurde Aussage. Das Verwaltungsgericht will also Gratisarbeit legitimieren? Gegen diesen Teilentscheid hat der VPOD Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht. (korrigierte Fassung gegenüber dem gesprochenen Wort: Das Bundesgericht hat ebenfalls festgehalten, dass die Umkleidezeit wohl als Arbeitszeit anzusehen wäre. Es konnte das Urteil aber nicht inhaltlich, sondern nur auf Willkür prüfen und kam zum Schluss, dass das Urteil des Verwaltungsgericht wohl falsch, aber nicht willkürlich sei.) Für uns ist aber weiterhin klar: Wenn Umkleiden Arbeitszeit ist, dann muss diese auch entschädigt werden.

Die Antwort auf unsere letzte Frage, ob ein Gesamtarbeitsvertrag im Gesundheitsbereich eine Grundvoraussetzung für die Spitalliste des Kantons Zürich sein könnte, beantwortet der Regierungsrat mutlos. Er bezeichnet eine solche Verknüpfung als sachfremd und als zu starken Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Betriebe. Da fragen wir uns schon: vom Balkon klatschen für das Gesundheitspersonal, das können der Regierungsrat und die Gesundheitsdirektorin. Sich aktiv für bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen einzusetzten, das wiederum ist zu viel verlangt. Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Gesundheit ist unser höchstes Gut! Klatschen alleine reicht nicht – es ist an der Zeit, dass die Regierung sich für gute und faire Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich einsetzt: dazu gehört auch die Anerkennung und Durchsetzung der Maxime: Umkleiden ist Arbeitszeit.

Besten Dank.

Das Video Kantonsrat Backstage dazu hier