Umkleiden ist Arbeitszeit – auch in Alters- und Pflegheimen!

Von: Roland Brunner, VPOD Sektion ZH Kanton

Am 18. März hat das Personalamt des Kantons Zürich eine Richtlinie erlassen, die per 1. April 2021 in Kraft getreten ist: Umkleiden und die Wegzeit von der Garderobe muss bei Angestellten des Kantons als Arbeitszeit angerechnet werden, wenn sie betrieblich verordnet ist. Was für Angestellte des Kantons gilt, ist aber auch für die meisten Alters- und Pflegeheime gültig.

Die meisten Städte und Gemeinden im Kanton Zürich richten sich nach dem kantonalen Reglement. Die Richtlinie des kantonalen Personalamtes ist also überall dort auch umzusetzen, wo kein eigenes Personalrecht und abweichende Bestimmungen bestehen. Das trifft vor allem für eine Vielzahl von Alters- und Pflegheimen zu, die von den Gemeinden als Eigentümerinnen geführt werden. Auch hier gilt also: Umkleiden ist Arbeitszeit!*

Die VPOD Sektion ZH Kanton hat mit einem Schreiben an Curaviva, den Dachverband der Heime, und an den Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich GPVZH die Heime aufgefordert, diese Regelung zu übernehmen und sie anzuwenden. Auch in den Heimen ist das Umkleiden als Arbeitszeit zu erfassen und anzurechnen.

Wir fordern die Heimleitungen auf, von sich aus die Richtlinie des Kantons umzusetzen und bietet das Gespräch darüber an, wie dies rechtskonform und im Interesse des Personals geschehen kann.

Was aber, wenn sich die Heime nicht daran halten? Was tun, um nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen?
Wo die Heimleitungen nicht von sich aus handeln, fordern wir die Angestellten auf, sich zu melden. Einerseits kann der VPOD dann gestützt auf diese Meldungen bei der Heimleitung und der Gemeinde vorstellig werden und wo nötig das Arbeitsinspektorat aufbieten, um die korrekte Erfassung der Arbeitszeit (also inklusive Umkleidezeit und Wegzeit zur/von der Garderobe) zu überprüfen. Wer VPOD-Mitglied ist oder wird, kann zudem eine Vergütung für die Umkleidezeit der letzten fünf Jahre einklagen. Im Spital Bülach haben die Kläger*innen vor kurzem vor Arbeitsgericht dafür eine durchschnittliche Entschädigung von einem Monat Ferien zugesprochen erhalten.

Die VPOD Sektion ZH Kanton bietet dir ein Formular an, mit dem du uns die Vollmacht geben kannst, für dich die Umkleidezeit einzufordern – und Mitglied zu werden, falls du es noch nicht bist. Ein Monat Ferien für die Umkleidezeit der letzten fünf Jahre und als kleine Wertschätzung für die gerade in den jetzigen Pandemie-Bedingungen anspruchsvolle und oft schlecht bezahlte Arbeit, das lohnt sich!

* Für Angestellte von Spitälern, Heimen, Spitex usw. der Städte Zürich und Winterthur sind Vorgehen und Fahrplan anders. Hier siehen die zuständigen VPOD-Sektionen die grössten Chancen für eine faire Lösung in politischen Verhandlungen. Informationen dazu hier.

Zum Formular Vollmacht Umkleidezeit im Alters- und Pflegeheim

Zur Richtlinie des Personalamtes Kanton Zürich vom 18. März hier