Curaviva anerkennt Umkleiden als Arbeitszeit

Von: Roland Brunner, Sekretär VPOD Sektion ZH Kanton

Umkleiden ist Arbeitzeit! Das sagt auch Curaviva, der Dachverband der Alters und Pflegeheime im Kanton Zürich.

Am 3. März hat der VPOD den Dachverband der Alters- und Pflegeheime Curaviva angeschrieben und ihn darauf hingewiesen und darum gebeten, die Mitglieder über die geltenden Bestimmungen zur Umkleidezeit zu informieren (siehe unser Artikel vom 4. Mai hier).

Curaviva hat umgehend zurückgeschrieben und unser Anliegen positiv beantwortet. Claudio Zogg, Geschäftsführer von Curaviva ZH schreibt:

Unser Verband hat sich ausführlich mit der Thematik auseinandergesetzt. Wir haben unseren Mitgliedern mitgeteilt, dass die Umkleidezeiten anzuerkennen sind.

Verwiesen wird dann auf den News-Eintrag auf der Webseite von Curaviva und die dort aufgeschaltete Wegleitung vom Juli 2019. Es ist also unbestritten, dass das Umkleiden im Alters- und Pflegheim im Rahmen der regulären Arbeitszeit geschehen kann und entsprechend in der Arbeitszeiterfassung ausgewiesen werden muss. Wo dies nicht geschieht, können Angestellte es einfordern - und sich beim VPOD melden.