Uster impft auf Arbeit

Von: Roland Brunner, Sekretär VPOD Sektion ZH Kanton

Mitarbeitende der Stadt Uster können sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen lassen – bis zu einem Maximum von zwei Mal einer Stunde.

Die Stadt Uster ermuntert ihre Angestellten, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. In Absprache mit den Vorgesetzten ist dies auch während der Arbeitszeit möglich. Die Zeit kann am einer Anstellung von mindestens 50% analog zu einem Arzttermin als Arbeitszeit angerechnet werden.

Der Verband des städtischen Personals der Stadt Uster VSPU, der mit dem VPOD gemeinsam die Interessen der Angestellten gegenüber der Stadt vertritt, begrüsst den Entscheid des Stadtrats im Grundsatz:

«Mit der Zeitgutschrift leistet die Stadt als Arbeitgeberin einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der nationalen Impfstrategie.»

Die Zeitgutschrift sollte aber sämtlichen Angestellten unabhängig von ihrem Arbeitspensum gewährt werden. Die Stadt solle sich für die Gesundheit des gesamten Personals einsetzen:

«Die Fürsorgepflicht und der Gesundheitsschutz gelten unabhängig vom Pensum.»