Streiken? Geht das denn?

Von: Roland Brunner, Sekretär VPOD Sektion ZH Kanton

Ein Spital, ein Alters- und Pflegeheim, die Spitex... Das Gesundheitswesen ist keine Baustelle, die man absperren und mit einem Streik stilllegen kann. Und ein Streik ist ja nicht einfach eine Demo, sondern eine Arbeitsniederlegung.

Kann man denn im Gesundheitswesen überhaupt streiken? Und wie geht das? Klar ist, dass für Angestellte im Gesundheitswesen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Patient*innen, Bewohner*innen, zu Pflegenden immer im Vordergrund steht und dass ein Streik nie auf ihre Kosten geführt werden darf. Die vergangenen Streiks in der Schweiz und im Ausland zeigen: Bislang hat noch kein Streik die Patient*innen gefährdet. Im Gegenteil: Es sind nicht die Streiks oder Aktionen, sondern die schlechten Arbeitsbedingungen, die die Patient*innensicherheit gefährden! Wir streiten und streiken für bessere Arbeitsbedingungen und für mehr Personal - und damit für mehr Patient*innensicherheit. Die Patient*innen und ihre Angehörigen sind also unsere Verbündeten, wenn es um bessere Arbeits- und Anstellungsbedingungen geht - und nicht unsere Gegner*innen.

Das Gesundheitspersonal zeigt seit Jahren, dass es für die Patient*innen da ist, dass wir unsere Verantwortung sogar dann wahrnehmen, wenn wegen fehlendem Schutzmaterial und unter Aufhebung von wichtigen Schutzbestimmungen unsere eigene Gesundheit gefährdet ist. Wenn das Gesundheitspersonal sich wehrt, dann nicht nur für sich selbst, sondern auch in Sorge um ihre Patient*innen.

Den Preis für die schlechten Bedingungen sollen die Politik und die Direktionen zu spüren bekommen. Sie sind verantwortlich für die unhaltbaren Zustände und sie weigern sich weiterhin standhaft, die Situation zu verbessern. Um unseren Anliegen Nachdruck zu verschaffen, gibt es verschiedene Streikformen.

  • Dienst nach Vorschrift: Sämtliche Arbeiten, die nicht durch das Pflichtenheft bzw. die Stellenbeschreibung festgehalten sind, werden unterlassen.
  • Go-slow (raus dem Hamsterrad). Die Arbeit wird ohne Druck und Stress verrichtet und die Pausen konsequent bezogen. Das regelmässige kurzfristige Einspringen wird eingestellt.
  • Bleistift-Streik: Es werden alle diejenigen (administrativen) Arbeiten eingestellt, die nicht direkt und unmittelbar zur Pflege und Betreuung von Kranken oder Betagten gehören.
  • Betriebsbezogener Streik: Die Arbeit wird für kurze Zeit niedergelegt, um der Geschäftsleitung die Forderungen zu verdeutlichen.
  • Heuschreckenstreik: Wiederholte kurze Streiks bzw. Arbeitsniederlegungen

Der VPOD ist eine Gewerkschaft, also die Selbstorganisation der Angestellten zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Interessen. Unser Ziel sind bessere Arbeitsbedingungen und gemeinsam setzen wir uns für dieses Ziel ein. Die Angestellten und die VPOD-Gruppen in den Betrieben gemeinsam mit der Unterstützung durch das Sekretariat des VPOD, den Angestellten der Gewerkschaft, also die Angestellten der Mitglieder.
Wenn Bitten und Betteln nichts nützt, Forderungen und politische Vorstösse nicht gehört und einfach abgewiesen werden, wenn monatelange Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen zu keiner Verbesserung geführt haben, dann ist Streiken ein legitimes Mittel.

Das vergangene Jahr hat es gezeigt: Mobilisierungen auf der Strasse allein reichen nicht aus. Die Forderungen müssen auch am Arbeitsplatz durchgesetzt werden. Der Streik am Waadtländer Universitätsspital CHUV hat gezeigt, wie es geht. Aber auch im Kanton Zürich gibt es Erfahrungen mit Streiks im Gesundheitswesen:

  • 1998 Bleistifstreik der Assistenzärzt*innen für höchstens 65 Stunden/Woche. Sie erkämpften sich eine 50h-Woche!
  • 1999 Streik des Psychiatrie-Pflegepersonals für mehr Lohn. Gefordert wurden bis zu 1500.-/ Mt. Man erkämpfte 250.-/Mt Lohnerhöhung.
  • 2000 3 Tage Protestpausen, Teilerfolg bzgl. neuer professioneller Berufsbezeichnung (Ende der kranken Schwester) und Lohnerhöhung. Es wurde per Gerichtsentscheid im Rahmen einer Diskriminierungsklage festgehalten, dass der Beruf der Pflegefachkraft bezüglich Verantwortung, Belastung und Schichtarbeit mit dem einer Polizist*in zu vergleichen ist. Erkämpft wurde die Neueinteilung in Lohnklasse 14 inklusive Lohnnachzahlungen über die letzten fünf Jahre.

Bundesgericht: Streikverbot «un­ver­hält­nis­mässig»

Das Streikrecht ist in der Schweizer Bundes­verfassung verankert. Es gilt grundsätzlich auch für das Gesundheitswesen. Das bekräftigte das Bundesgericht 2018. Zwar steht in der Verfassung, das Gesetz könne «bestimmten Katego­rien» von Personen das Streiken ­verbieten. Gemeint sind etwa Polizist*innen oder Gefängniswärter*innen. Der ­Kanton Freiburg wollte aber auch dem Spitalpersonal jeglichen Streik untersagen. Zwei Pflegefachpersonen wehrten sich dagegen – mit Erfolg: Das Verbot sei «unverhältnismässig», so das Bundesgericht. Der VPOD hat daraufhin am Spital Fribourg gestreikt - und gewonnen.

Hintergrundinformationen und ein Link zur Befragung hier

Ein Artikel über den Streik im CHUV in der WochenZeitung WoZ hier

Weitere Informationen zum Streiken im Gesundheitswesen in der Zeitung Works

Zeitungsartikel des Gesundheitsstreiks 2000 im Kanton Zürich aus dem Tages-Anzeiger findet ihr hier Teil 1 / Teil 2 / Teil 3


Galerie: Gesundheitsstreiks