Überfällige Lohnanpassung im Opernhaus

Von: Roland Brunner, VPOD Sekretär Sektion Zürich Kanton

Das Reinigungspersonal am Zürcher Opernhaus erhält mehr Lohn. Endlich.

Seit 1989 sind die eh schon tiefen Löhne des Reinigungspersonals am Zürcher Opernhaus OHZ stagniert. Die Pandemie und die durch sie bedingte Kurzarbeit am Operhaus haben dies erneut aufgedeckt, denn mit den Kurzarbeitslöhnen kann in diesen Lohnklassen niemand leben. Der VPOD, der mit dem Opernhaus Zürich einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen hat, wurde für die Kolleg*innen der Reinigung vorstellig. Birgit Schneider, VPOD-Präsidentin der Gruppe Technik am OHZ, zu der die Reinigung gehört, verhandelte mit dem Leiter der Hausverwaltung und nahm die Interessen des Reinigungspersonals wahr.

Für die Kurzarbeit wurde von der Direktion verfügt: Saläre bis zu CHF 4'500 (inkl. fixer Zulagen) bei einer Anstellung zu 100% werden weiterhin zu 100 % bezahlt. Mitarbeitende in einem Teilzeitpensum, welche infolge Kurzarbeit aufgerechnet auf 100% unter CHF 4'500 (inkl. fixer Zulagen) fallen würden, werden ebenfalls weiterhin zu 100% pro rata Pensum bezahlt.

Nun endlich konnten wir ein Zusatzprotokoll zum Gehaltsreglement für die Kolleg*innen der Reinigung unterzeichnen. Dieses hält fest, dass das Reinigungspersonal, das bisher einheitlich in Lohnklasse 32/9 eingestuft war (aktuell Fr. 4'385.49), höher eingestuft wird. Neu gilt die Lohnklasse 30/9 (aktuell Fr. 4'693.10) für Reinigungskräfte und die Lohnklasse 29/9 bez. 28/9 (aktuell bis max. Fr. 4'932.65) für Vorarbeiter*innen.

Das Zusatzprotokoll wurde rückwirkend auf den 1. August 2021 in Kraft gesetzt. Die Neuregelung gilt damit per Beginn der Spielzeit 2021/2022, also ab sofort.

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