Das Postulat, initiiert von SP-Kantonsrätin und VPOD-Copräsidentin Michèle Dünki-Bättig und mitunterzeichnet von Markus Bischoff (AL, Zürich), Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur), Urs Dietschi (Grüne, Lindau) wurde heute Montag eingereicht. In der Begründung für ihren Vorstoss halten die Postulant*innen fest:
Früher galten die Stellen als Reinigungsfachkraft beim Kanton Zürich als «sichere» Stellen. Die Angestellten der Verwaltung kannte das Reinigungspersonal aufgrund viel kleinerer Fluktuation persönlich und die Arbeitnehmer:innen wurden im Rahmen der kantonalen Besoldungsverordnung angemessen bezahlt. Seit 2011 ist die Welt aber eine andere und die Reinigungsarbeiten wurden ausgelagert.
Bei einer Ausschreibung muss die günstigste Offerte berücksichtigt werden. Diese kommen zustande, indem beim Lohn gespart wird. Dies führt einerseits zu Lohndruck für die Beschäftigten in einem Bereich, der bereits jetzt ein Tieflohnsegment ist, in dem viele Teilzeitangestellte (meist Frauen) arbeiten. Zudem führt der Kostendruck zu einem Zeitdruck. Alles soll möglichst schnell (und damit billig) geputzt werden. Oft liegen die Zeitvorgaben dabei unter dem, was für eine gründliche Reinigung nötig ist.
Der Lohn- und Zeitdruck führt (trotz des in der Branche geltenden Gesamtarbeitsvertrages GAV) oft zu prekären Arbeitsbedingungen und – wie erwähnt – zu einer hohen Fluktuation der Reinigungsfachkräfte. Gerade in besonders sensiblen Immobilien wie Justizgebäuden wären eine Kontinuität und ein Personal, welches die Sicherheitsvorschriften kennt, jedoch wichtig. Es ist eine merkwürdige Situation: Immer mehr wird Sicherheit und Geheimhaltung gross geschrieben. Das Personal, welches ungehindert Zugang zu allen Räumlichkeiten hat, ist extern und tief entlöhnt. Sodann führt die Ausschreibung teilweise zu fast schon komischen Situationen, da nur gereinigt wird, was im Auftrag enthalten ist, während unvorhergesehene Verschmutzungen belassen bleiben.
Der in der Branche geltende GAV garantiert einen Mindestlohn von derzeit 19.20 Franken brutto. Personen mit einem solch tiefen Lohn – zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass oftmals nur Teilzeitpensen möglich sind, da in Randzeiten gereinigt werden muss – sind auf weitere Leistungen des Staates angewiesen. So beantragen diese Personen ergänzend Sozialhilfe, beziehen individuelle Prämienverbilligungen, wohnen in subventionierten Wohnungen und benötigen subventionierte Krippenplätze.
Schliesslich scheint auch fraglich, ob sich die Auslagerung als solche überhaupt rechnet oder ob eine Reintegration in die kantonale Verwaltung nicht sogar günstiger käme. Zwar kann allenfalls bei den Löhnen auf den ersten Blick Geld gespart werden. Andererseits fällt jedoch auf Seiten des Immobilienamtes und der Nutzer der kantonalen Gebäude enormer Zusatzaufwand an, um die Kriterien für die Ausschreibung festzulegen (Leistungslevels, Leistungsbeschriebe). Weiter ist davon auszugehen, dass die Ausschreibung und die Qualitätskontrolle auch innerhalb der Verwaltung mehr Ressourcen binden. Zudem fallen bei einer Auslagerung 7,7 % Mehrwertsteuer an, was zusätzliche Kosten verursacht.