Teuerungsausgleich beantragt

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion Zürich Kanton

Der Regierungsrat des Kantons Zürich will den Angestellten den Teuerungsausgleich von 0,9 Prozent gewähren. Aber sicher ist noch nichts.

Per September 2021 belief sich die Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsument*innenpreise auf 0,9%. Diese Teuerung will der Zürcher Regierungsrat für die Angestellten mit einem Teuerungsausgleich per 1.1.2022 ausgleichen, auch wenn dies im Budgetentwurf nicht vorgesehen war, weil die Teuerungsprognose damals noch tiefer lag und keinen Teuerungsausgleich vorsah. Die zusätzlichen 42 Millionen Franken pro Jahr wurden deshalb im Koordiniierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022-2025 nicht eingestellt. Man müsse deshalb nun die rechtlich notwendigen Schritte prüfen, um den Teuerungsausgleich auch in Zukunft in die Nachträge zum Budgetentwurf und den mittelfristigen Ausgleich aufnehmen zu können.

Der Antrag der FInanzdirektion zum Ausgleich der Jahresteuerung von 0,9 Prozent ist ein positives Zeichen. Aber im Kantonsrat werden sich mit Sicherheit auf der rechten Ratsseite wieder Sparpolitiker*innen finden, die dies infrage stellen. Und im Landesindex der Konsument*innenpreise sind wesentliche Ausgabeposten nicht eingerechnet. Zudem gehen die Prognosen für die Teuerung in den nächsten Jahren klar nach oben. Um dem Anspruch gerecht zu werden, "attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten", wie die Finanzdirektion einmal mehr festhält, wären weitergehende Massnahmen notwendig, denn seit Jahren wächst der ausgewiesene Rückstand gegenüber der Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft, wie die jährliche UBS-Studie klar belegt.