AXPO-Vertrag erfolgreich gebodigt

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Eine Privatisierung und ein möglicher Verkauf unserer Stromversorgung an ausländische Aktionäre ist zumindest vorläufig vom Tisch. Heute hat der Kantonsrat den Rückzug der Vorlage entschieden.

Am 8. Oktober haben wir über die geplante Auflösung des Nordostschweizerischen Energie-Konkordats zugunsten eines Axpo-Aktionärsbindungsvertrage berichtet (Unser Strom! Keine Privatisierung zulassen). In einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionen von SP, SVP, Mitte, EVP und AL des Kantonsrates Zürich heisst es heute:

Am Donnerstag hat die Geschäftsleitung des Kantonsrats einstimmig beschlossen, den Antrag der Regierung auf Rückzug der Vorlage 5600 «Ablösung NOK-Gründungsvertrag» zu genehmigen. Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt hat sich zuvor ebenfalls ohne Gegenstimme für den Rückzug ausgesprochen.

Die Regierung zieht damit den richtigen Schluss aus dem klaren Ablehnungsentscheid der KEVU zur Vorlage 5600. Mit dem zu erwartenden Nein im Kantonsrat wäre die Ablösung des tatsächlich längst überholten NOK-Vertrags von 1914, endgültig gescheitert; für eine neue tragfähige rechtliche Grundlage für die AXPO ist nämlich die Zustimmung aller AXPO-Eigner Voraussetzung. Vor kurzem hat auch der Schaffhauser Kantonsrat das gleiche Geschäft an die Regierung zurückgewiesen.

Die Zürcher Regierung hat angesichts des drohenden Scherbenhaufens Neuverhandlungen aufgenommen. Die Projektsteuerungsgruppe, in der alle AXPO-Regierungen und Kantonswerke vertreten sind, hat inzwischen namhafte Anpassungen der Eignerstrategie beschlossen. Die darin vorgeschlagenen Änderungen nehmen die wesentlichen Forderungen auf, welche SP, SVP, Mitte, EVP und AL seit mehr als zwei Jahren konsistent und mit Nachdruck vertreten:

  • «Die grossen Wasserkraftwerke, an denen die Axpo und ihre Tochtergesellschaften massgeblich beteiligt sind, müssen dauerhaft in Schweizer Hand bleiben.
  • Das Netz der Axpo und deren Beteiligung am Höchstspannungsnetz muss dauerhaft in öffentlicher Schweizer Hand bleiben.»

Offen bleibt unsere dritte Forderung:

  • «Das neue Vertragswerk muss rechtlich verbindlich und zeitlich unbegrenzt die Einhaltung dieser Leitplanken sicherstellen.»

Die im Sinne unserer Forderungen korrigierte Eignerstrategie soll zwar nicht mehr befristet sein. In den Schlussbestimmungen wird aber festgehalten, dass sie «regelmässig einer Überprüfung unterzogen» werden soll. Damit kann die vereinbarte Eigentumsgarantie jederzeit wieder in Frage gestellt werden, ohne dass die Gesetzgeber dies verhindern können. Wir begrüssen die angedachten materiellen Änderungen der Eignerstrategie. Zusätzlich fordern wir die Regierung aber auf, in der versprochenen neuen Vorlage die von der KEVU erarbeiteten gesetzlichen Absicherungen im Energiegesetz und im EKZ-Gesetz mitzuberücksichtigen. Wir werden die neue Vorlage daraufhin wohlwollend-kritisch prüfen.

Wir halten abschliessend fest, dass der Kantonsrat in diesem wichtigen Geschäft klar gezeigt hat, dass er seine Verantwortung für eine der wirtschaftlich wichtigsten, strategischen Beteiligungen des Kantons aktiv wahrnehmen will. Die Public Corporate Governance kann nicht der Regierung oder dem Verwaltungsrat der EKZ allein überlassen werden. Wir danken der Regierung für ihre last minute-Bereitschaft, Hand zu bieten für eine kooperative und zukunftsweisende Lösung..