Pflegeinitiative - wie weiter?

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Wir haben ausführlich über die Pflegeinitiative berichtet. Aber wie geht es nun weiter?

In den letzten Tagen haben wir mit mehreren Beiträgen zur Auseinandersetzung um die Pflegeinitiative und auch zum Ausgang der Abstimmung Stellung genommen. Die letzten Beiträge:

Aber wie geht es nun weiter?

Klar ist, dass das Parlament in Bern sich nun daran machen muss, eine Umsetzung der Pflegeinitiative zu erarbeiten und zu beraten. Das braucht Zeit bis im parlamentarischen Betrieb eine Gesetzesvorlage zustande kommt, die mehrheitsfähig ist. Und selbst dann kann noch das Referendum dagegen ergriffen werden. Solange können und wollen wir nicht warten. Dazu war das Abstimmungsresultat zu deutlich und die Niederlage des Gegenvorschlages zu klar. Was bleibt uns also als abzuwarten?

Zunächst einmal haben die Kantone, die zumindest für das Spitalwesen direkt und für andere Bereiche des Gesundheitswesens wie die Alters- und Pflegheime sowie die Spitexdienste indirekt zuständig sind, einen grossen Handlungsspielraum und könnten viel schneller und konkreter Massnahmen ergreifen. Hier wird entschieden, ob genügend Geld für gute Anstellungsbedingungen und für genügend gut qualifiziertes Personal zur Verfügung steht oder nicht. Sie können Mindeststandards festlegen und deren Einhaltung durchsetzen. Bei Spitälern und Kliniken beispielsweise entscheidet der Kanton, ob ein Betrieb auf die Spitalliste kommt oder nicht - und welche Bedingungen er erfüllen muss, um dort aufgenommen zu werden. Bestimmungen und Bedingungen zum Personal fehlen hier vollständig, obwohl das der VPOD immer wieder eingefordert hat.

Der VPOD hat deshalb gemeinsam mit der SP des Kantons Zürich schon am Abstimmungssonntag die Gesundheitsdirektion und den Regierungsrat aufgefordert, entsprechende Schritte zu unternehmen:

  • finanzielle Mittel freizugeben, um über die Fallpauschalen hinaus zweckgebunden Lohn- und Beschäftigungsmassnahmen für Angestellte im Gesundheitswesen zu finanzieren.
  • die Vereinbarkeit von Gesundheitsberufen und Privatleben (Familie, Betreuungspflichten usw.) durch Kitaplätze mit entsprechenden Öffnungszeiten, welche der Schichtarbeit im Pflegeberuf gerecht werden, zu verbessern. Dies kann über öffentliche Kitas geschehen oder durch eine finanzielle Beteiligung an Betriebskitas.
  • Spitäler auf der Spitalliste sowie Alters- und Pflegheime und Spitex-Dienste zu verpflichten, die belastende Schichtarbeit der Pflegefachleute sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Zeitkompensation besser zu entschädigen.
  • geteilte Dienste, wie sie in Alters- und Pflegheimen vor allem für Angestellte in Ausbildung immer noch häufig sind, abzuschaffen resp. zu verbieten. Sie verängern den Arbeitstag ins Unendliche und verunmöglichen ein normales Sozialleben (Familie, Freizeit usw.)
  • das kantonale Lohnsystem für alle Berufe im Gesundheitswesen zu überprüfen und schnellstmöglich den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
  • mit den als Sozialpartner anerkannten Arbeitnehmenden-Organisationen und der Arbeitgeberseite einen regelmässigen Sozialdialog zu installieren und auf gute kantonale Anstellungsbedingungen und sozialpartnerschaftliche Gesamtarbeitsverträge hinzuwirken.

Gesamtarbeitsverträge (GAV) für das Gesundheitswesen sind zentral, um Mindeststandards festzuschreiben, die eingehalten werden müssen. Kantonale Rahmen.GAV definieren die Eckwerte, die überall und für alle gelten müssen. Betriebs-GAV für einzelne, vor allem grössere Arbeitgeber können darüber hinausgehen und bessere Anstellungsbedingungen festschreiben. Sie dürfen aber nicht dahinter zurückfallen.

Der VPOD wird gemeinsam mit den uns unterstützenden Parteien versuchen, für solche Massnahmen im Kantonsrat Mehrheiten zu finden und eine schnelle Umsetzung zu fordern.

Bei Alters- und Pflegheimen (APH) und Spitexdiensten, die direkt oder indirekt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden gehören, haben diese entsprechende Spielräume. Die Gemeinden können Mittel freigeben, um Massnahmen zugunsten des Personals umzusetzen. Auch hier liegt es also an den Parteien, konkrete Anträge zu stellen und für sie eine Mehrheit zu beschaffen.

Aber die Pflegeinitiative muss über die Ebene der parlamentarischen Politik hinausgehen. Durchsetzen können und müssen wir sie auch auf betrieblicher Ebene, in jedem Spital, in jeder Klinik, in jedem APH, in jeder Spitex. Klar werden die Arbeitgeber immer jammern und darauf verweisen, dass sie gar keine finanziellen Spielräume hätten, weil diese durch die Politik vorgegeben werden. Aber auch hier gibt es Spielräume - und die gilt es zu nutzen. Wenn ein Betrieb beschliessen kann, einen Neubau zu erstellen, ein neues, teures Gerät zu beschaffen, Geld für Werbung auszugeben usw., dann können sie auch Geld für das Personal ausgeben. Die Frage ist, was ihnen wichtiger ist. Und hier müssen wir uns einbringen und ihnen klarmachen, dass im Gesundheitswesen nichts wichtiger ist als das Personal. Der öffentliche Dienst ist keine Autofabrik, wo man einfach eine neue computergesteuerte Fabriakationsstrasse hinstellen und die Leute entlassen kann. Der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen ganz besonders ist ein Dienst von Menschen an Menschen. Das wird und muss auch so bleiben. Und das muss immer wieder eingefordert und durchgesetzt werden, auf jeder Abteilung, in jedem Betrieb.

Der VPOD engagiert sich auf allen Ebenen - von der nationalen Politik bis zum einzelnen Betrieb vor Ort - für die Angestellten, also für alle, die Tag für Tag diesen Dienst am Menschen erbringen.

Deine Möglichkeit, die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung weiter voranzubringen, ist der VPOD. Werde Mitglied und engagiere dich mit den anderen gemeinsam - bis die Anstellungsbedingungen so sind, wie dies die Pflegeinitiative fordert und wie es die grosse Mehrheit der Abstimmenden auch will. Bleiben wir dran. Gemeinsam sind wir stark.