Umkleidezeit: Nur die halbe Wahrheit

Von: Roland Brunner, VPOD-Sekretär Sektion ZH Kanton

Mehr als drei Jahre ist es her, seit der VPOD fordert: Umkleiden ist Arbeitszeit! Und immer noch verweigern sich Spitäler dieser Forderung und belügen sogar die Medien.

Am 16. November konnten wir vermelden, dass der VPOD und das Spital Bülach eine aussergerichtliche Einigung erzielt haben, mit der die Umkleidezeit am Spital in Zukunft entschädigt wird. Die Kläger:innen werden entschädigt und haben dafür ihre Klagen zurückgezogen. (zum Artikel "Umkleidezeit am Spital Bülach")

Über diese Einigung hat am 25. November auch ZüriOst berichtet. Unter dem Titel "In Bülach gibt es eine Entschädigung, im Spital Uster erst Gespräche" schreibt Erik Hasselberg, für die Spitäler Uster und Wetzikon habe die Einigung keinen Einfluss. Knapp, aber korrekt stellt er die Einigung des VPOD mit dem Spital Bülach dar und liefert wichtigen Hintergrund zu unserer Forderung, den Bestimmungen im Arbeitsgesetz und der Auslegung des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, das aufgrund unserer Kampagne seine Wegleitung in diesem Punkt präzisiert hat und festhält, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit anzurechnen sei "falls das Umziehen für die Tätigkeit notwendig ist". Die gleiche Haltung vertreten der Regierungsrat des Kantons Zürich, verschiedene Rechtsstudien und praktisch alle Jurist:innen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Leider schreibt Erik Hasselberg aber nur über den VPOD und verpasst die Gelegenheit, auch mit uns Kontakt aufzunehmen. So gibt er in seinem Artikel unhinterfragt und unwidersprochen wieder, was die Spitäler Uster und Wetzikon zu diesem Thema sagen:

Am Spital Uster werden derzeit mit Blick auf das neue Personalreglement für die Mitarbeitenden Gespräche mit dem Personalausschuss des Spitals sowie mit den Berufsverbänden geführt. Das teilt Spitaldirektor Andreas Greulich auf Anfrage mit.

Am GZO Wetzikon hält man derweil noch an der gängigen Praxis fest. Nach wie vor wird die Umkleidezeit nicht bezahlt, wie Stephan Grevers, Leiter Marketing und Kommunikation, auf Anfrage schriftlich erklärt.

Wir halten fest:

Das Spital Uster hat den VPOD bisher nie kontaktiert, um über eine Umsetzung und die Anerkennung der Umkleidezeit als Arbeitszeit zu verhandeln. Auch wenn der VPOD anerkannter Sozialpartner des Kantons Zürich ist, scheint man das nicht für nötig zu befinden. Man wählt wohl lieber einfach Berufsverbände aus, die handzahm sind als mit denen zu reden, die diese Forderung aufgebracht haben und die sie vertreten und durchsetzen - wenn nötig auch vor Gericht.

Das Spital Wetzikon hat unsere Forderung abgelehnt. Der VPOD hat darauf für Mitglieder am GZO mit einer Vollmacht die Unterbrechung der Verjährungsfrist gefordert. Was in Rechtsverfahren üblich ist und normalerweise umgehend gemacht wird, wurde vom GZO abgelehnt. Der VPOD hat deshalb gegen die GZO AG im Namen mehrerer Mitglieder die Betreibung eingeleitet, um eine Entschädigung für die Umkleidezeit der letzten fünf Jahre einzufordern.

Wir würden uns freuen, wenn Erik Hasselberg respektive ZüriOst den Lesenden auch dies zur Kenntnis bringen und in Zukunft nicht nur über uns schreiben, sondern auch mit uns reden würde.