In den letzten Wochen haben über 650 KSW-Angestellte einen offenen Brief an die Spitalleitung unterschrieben, mit dem sie fordern, dass auch am KSW Umkleiden als Arbeitszeit erfasst, angerechnet und entschädigt wird. Heute wurde der Brief mit der Forderung der Spitaldirektion zugestellt.
Zudem wurde mit Vollmachten für weitere 13 KSW-Angestellte, die rückwirkend für die letzten fünf Jahre ihre Umkleidezeit einfordern, die Verjährungsfrist unterbrochen. Mit Schreiben vom 30. Januar 2019, vom 19. März 2019 und vom 21. Oktober 2019 haben wir dem KSW bereits 26 Vollmachten zukommen lassen und für diese VPOD-Mitglieder die Unterbrechung der Verjährungsfrist ihrer Umkleidezeit der letzten fünf Jahre eingefordert. Damit sind inzwischen 39 KSW-Angestellte bereit, ihre Umkleidezeit auch gerichtlich einzufordern.
Der VPOD und die Angestellten des KSW hoffen, dass Klagen nicht nötig sein werden, sondern dass sich eine einvernehmliche Lösung finden lässt. Sie sind aber auch bereit, ihre Forderungen vor Gericht durchzusetzen, falls dies nicht gelingt.