Verkehrspersonal soll mehr zahlen - ZVV schwächt sich selbst

Von: Duri Beer

Der VPOD Zürich begrüsst zwar den Entscheid des Zürcher Verkehrsverbunds ZVV, dem ÖV-Personal weiterhin ein Generalabonnement (GA-FVP) abzugeben – gegen einen Aufpreis von Fr. 500.- ein GA-FVP 1. Klasse –, befürchtet allerdings negative Auswirkungen auf die ganze Branche.

Mit dem Entscheid das 1. Klass-GA den Mitarbeitenden nur noch gegen einen Aufpreis von Fr. 500.- abzugeben, schwächt der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) den öffentlichen Verkehr und sich selbst. Wenn er im Wettbewerb der Transportunternehmen um die besten Fachkräfte alle Trümpfe aus der Hand gibt, gleichzeitig, sein Personal vor den Kopf stösst, sein Produkt schwächt und dadurch einen Anreiz schafft auf den motorisierten Individualverkehr umzusteigen.

1575 Mitarbeitende der VBZ hatten die Petition zum Erhalt der bewährten Lösung unterschrieben und Mitte September dem ZVV übergeben, zahlreichen Unterschriften aus anderen Betrieben im ZVV-Gebiet sind dazu gekommen. Dies hat offensichtlich dazu beigetragen, dass der ZVV als «Kompromisslösung» zwei Drittel des Aufpreises von Fr. 1586.- für ein GA-FVP 1. Klasse übernimmt, Fr. 500.- müssen die Mitarbeitenden tragen.

Man kann davon ausgehen, dass andere Unternehmen und Branchen dem Beispiel folgen werden und ihren Mitarbeitenden kein 1. Klass-GA mehr finanzieren werden. Zusätzlich reduziert das digitale Arbeiten ausserhalb des Betriebs die Nachfrage nach Abonnements markant und für die Mitarbeitenden ist der Entscheid ein Schlag ins Gesicht. Denn die Differenz von 2.1 Millionen Franken jährlich, welche das Weiterführen der jetzt noch gültigen Regelung von der neuen Regelung unterscheidet, hätte der ZVV noch 122 Jahre aus den finanziellen Mitteln der Rahmenkredite nehmen können, die er seit 2012 nicht ausgeschöpft hat.

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hatte 2007 entschieden den finanziellen Mehraufwand für die Zürcher Regelung zu tragen, wonach Mitarbeitende anstelle eines 2. Klass-GA’s über ein 1. Klass-GA verfügen sollen können – im Sinne einer Kompensationsmassnahme, weil die Mitarbeitenden das GA seit 2008 im Sinne eines Lohnbestandteiles versteuern müssen. Als Arbeitgeberin profitierten die VBZ dreifach: Sie hatte einen Trumpf in der Personalwerbung, die Mitarbeitenden nutzen und kennen das von ihnen täglich produzierte und verkaufte Produkt aus eigener Erfahrung und der administrative Aufwand für die Vergütung von Dienstfahrten kann klein gehalten werden.