Der VPOD begrüsst die Absicht des Stadtrates den Fokus auf Qualitätsentwicklung und die Verbesserung der Anstellungsbedingungen zu legen. Der Stadtrat stellt fest, dass der aktuelle der Normkostensatz grundsätzlich ausreicht, um die Vollkosten einer Kita in Stadt Zürich zu decken und die Erfüllung der gesetzlichen Mindestvorgaben sicherzustellen, wenn die Auslastung bei 90% liegt. Soll aber ein Qualitätsausbau stattfinden, so kann die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen des Kantons kein ausreichendes Kriterium sein – gerade vor dem Hintergrund, dass der Kanton in der Vergangenheit bezüglich Bewilligungsvoraussetzungen dereguliert und damit einen Qualitätsabbau begünstigt hat. Dass der Stadtrat diese Einschätzung teilt, ist erfreulich, da die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der anspruchsvollen Arbeit in der vorschulischen Kinderbetreuung und den vielen Aufgaben, welche die Kinderbetreuung erfüllt, in keinster Art und Weise gerecht werden. Dabei ist inzwischen unbestritten ist, dass eine entsprechend ausgestaltete Kinderbetreuung nicht nur unverzichtbar für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft ist, sondern durch Bildung, Erziehung und Förderung auch die Chancengleichheit der Kinder massgebend fördert. Kinderbetreuung muss eine öffentliche Aufgabe sein und die Stadt trägt Verantwortung für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in den Kitas in der Stadt Zürich.
Der Bericht zeigt diverse Missstände auf, denen die Stadt zukünftig durch verbindliche Vorgaben entgegenwirken soll. So liegen beispielsweise die Löhne der Fachpersonen Betreuung 15% und jene der Team- und Gruppenleitungen 5% unter den im Normkostenmodell hinterlegten Löhnen, während die der Geschäftsleitungen 19% darüber liegen. Hier zeigt sich beispielhaft, dass aufgrund fehlender Steuerung die Gefahr besteht, dass das Geld nicht in der Kinderbetreuung und somit nicht bei den Kindern ankommt, sondern zur Deckung anderer betrieblicher Aufwände genutzt wird oder gar in die Taschen des Kaders und gewinnorientierter Trägerschaften fliesst.
Ein Qualitätsausbau kann nur über eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen stattfinden. Zu den Arbeitsbedingungen sind aus Sicht des VPOD insbesondere zwei Faktoren zu zählen. Einerseits die Anstellungsbedingungen an sich – wie Löhne, Arbeitszeit, inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, und Weiterbildungsmöglichen. Andererseits spielt der Betreuungsschlüssel für die Arbeit in der Kinderbetreuung und deren Qualität eine wesentliche Rolle. Bei beiden Faktoren besteht grosser Handlungsbedarf. Bezüglich der Löhne macht die Stadt zwar Vorgaben mit Mindestlöhnen in der VO KB. Diese sind aber, wie die Studie zeigt, sehr tief angesetzt sind. Zudem fehlt die Perspektive einer Lohnentwicklung, was in einer Branche, die viele Fachpersonen bereits kurz nach Berufsabschluss verlassen, für den Erhalt von Wissen und Erfahrung und somit auch für die Betreuungsqualität notwendig wäre. Hinsichtlich des Betreuungsschlüssel fordert der VPOD unter anderem, dass ausschliesslich ausgebildetes Personal einberechnet werden darf. Dass der Anteil der Praktikant*innen in den Stadtzürcher Kitas von 2016 bis 2019 deutlich zurückgegangen ist, ist positiv zu bewerten. Eine Nicht-Berücksichtigung der Praktikant*innen im Betreuungsschlüssel, wäre aber ein Hebel, um der nicht akzeptablen Verlängerung der Ausbildung durch lange Praktika einen Riegel zu schieben.
Soll mit der angestrebten Teilrevision der VO KB die Qualitätsentwicklung und die Verbesserung der Anstellungsbedingungen erreicht werden, so ist es unumgänglich, dass zusätzliche finanzielle Mittel an die Einhaltung sozialpartnerschaftlich ausgehandelter Rahmenbedingungen gekoppelt werden. Das Betreuungspersonal will mitreden, wenn es um den qualitativen Ausbau geht – weil über Anstellungsbedingungen verhandelt werden muss und sie als Fachpersonen Rahmendbedingung fordern, die sich am Kindswohl orientieren.