Endlich: Stadt Zürich ändert ungerechte Quarantänepraxis

Von: VPOD Zürich

Der VPOD Zürich begrüsst die Praxisänderung der Stadt für Mitarbeitende in Quarantäne. Neu müssen Mitarbeitende, die kein Homeoffice machen können, keine Mehrstunden und keine Feri-en aus dem Vorjahr an die Quarantäne geben. Der VPOD hatte diese Praxis an mehreren sozial-partnerschaftlichen Gesprächen kritisiert und ist erfreut über die konstruktive Lösung mit der Stadt Zürich.

Bei den Mitarbeitenden im Stadtspital Triemli und Waid, in den Pflegezentren oder bei der VBZ stiess die Regelung zur Handhabung der Quarantäne von Beginn weg auf Unverständnis. Bisher galt: wer kein Homeoffice machen konnte und ärztlich angeordnet in Quarantäne aufgrund eines Kontaktes mit einer «Coronapositiven-Person» musste, musste zuerst positive Arbeitszeitsaldi und Ferien aus dem Vorjahr an die Quarantäne geben, bevor die Lohnfortzahlung der Stadt zum Tragen kam. Unverständlich war die Regelung auch, weil der Bund genau deswegen die die Corona-Erwerbsersatzes-Entschädigung (EO) geschaffen hat: Wer in behördlich angeordnete Quarantäne muss, dem sollen keine Nachteile erwachsen. Der Erwerbsersatz ist auch für öffentliche Arbeitgeber möglich.

Unfair ist die Praxis auch aus einem weiteren Grund. Sie schafft eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Angestellten: anders als die Mitarbeitenden in Bürojobs, verfügen die meisten Angestellten in den betroffenen Bereichen über keine Arbeitszeitautonomie. Sie arbeiten nach Dienstplänen und können nicht darüber entscheiden, ob sie in einem Monat exakt die geforderten Stunden arbeiten oder nicht. Zudem gibt es Berufsgruppen – wie beispielsweise das Gesundheitspersonal – das seit März unter einer ausserordentlich hohen Belastung steht und allenfalls Mehrstunden akkumulieren musste, weil es die Pandemiesituation erforderte. Dieses Personal dann für eine Quarantäne zu bestrafen und ihnen ihre redlich erarbeiteten Mehrstunden abzuziehen, widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden.

Die Stadt Zürich schreibt ihrer Antwort vom 20.1.2021 auf eine schriftliche Anfrage durch die Gemeinderätin Natascha Wey (SP) und den Gemeinderat Marcel Bührig (Grüne), dass der Stadtrat bereit ist, die Praxis zu ändern und bei allen Mitarbeitenden bei Quarantäne mit Anspruch auf EO-Entschädigung auf den Abbau von Ferienguthaben aus Vorjahren und die Kompensation von Arbeitszeitguthaben zu verzichten und rückwirkend ab dem 17. September 2020 EO-Entschädigung zu beantragen. Der VPOD dankt dem zuständigen Stadtrat Daniel Leupi für die konstruktive Zusammenarbeit.

Für weitere Auskünfte

Duri Beer, Regionalsekretär VPOD Zürich/ 044 295 30 19 oder 076 339 03 20