Wo bleiben die Verbesserungen des nBA?

Von: Fabio Höhener

Der VPOD Lehrberufe und seine assoziierten Partnerverbände haben auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen, der Resultate des (noch nicht veröffentlichten) Evaluationsberichtes und mit Fokus auf die Arbeit der Lehrpersonen und des Therapiepersonals Verbesserungsorschläge für den neu definierten Berufsauftrag bei der Bildungsdirektion eingereicht.

Der neu definierte Berufsauftrag (nBA) gilt seit dem Schuljahr 2017/18 für die kantonal angestellten Lehrpersonen der Volksschule sowie für die meisten kommunal angestellten Fachkräfte wie DaZ-Lehrpersonen, Psychomotoriktherapeut:innen und Logopäd:innen im Kanton Zürich. Die Ziele (Schutz vor zeitlicher Überlastung, Nutzung professioneller Stärken etc.) werden weitgehend vom Schulfeld als sinnvoll eingestuft. Einige Kernelemente des nBA werden aber für die Zielerreichung als untauglich oder gar als schädigend wahrgenommen. Deshalb braucht es endlich Verbesserungen!

Die meisten Schwierigkeiten lassen sich auf das System der (Teil-)Zeiterfassung zurückführen.

  • Die Zuordnung verschiedener pädagogischer und therapeutischer Arbeiten in Tätigkeitsbereiche ist schwierig und aufwendig.
  • Die Teilerfassung verkompliziert den Umgang mit unverschuldeten Abwesenheiten
  • Die Erfassung der Arbeitszeit nur für Aufgaben ausserhalb des Unterrichts ist zu einseitig, da die Kernaufgabe Unterricht/Therapie und Klassen-Lehrperson als grösster Aufgabenbereich nicht erfasst wird.
  • Die vorgesehenen Stunden reichen oft für die einzelnen Aufgaben nicht aus.
  • Es existiert oft keine adäquate Zeiterfassung oder wird von der Schulleitung nicht zur Kenntnis genommen.
  • Eine mit der Arbeitszeiterfassung begründete Abweichung von der Sollarbeitszeit bleibt in Bezug auf Arbeitslast und Zeitressourcen ohne Konsequenzen.
  • Der Unterschied zwischen Sollarbeitszeit und der Arbeitszeiterfassung ist im Schulfeld unzureichend bekannt. Durch die Teilzeiterfassung verkompliziert sich die Situation.

Für uns stellt sich die Frage, wie die von den Lehrpersonen und Therapeut:innen benötigten zeitlichen Ressourcen so verteilt werden können, dass a) der Berufsauftrag erfüllt, b) eine zeitliche Überbelastung verhindert und c) die grösstmögliche Freiheit gewährleistet werden kann.

Dazu hat der VPOD gemeinsam mit zbl und Psychomotorik Schweiz (Sektion Zürich) Forderungen zur Optimierung des nBA bei der Bildungsdirektion eingereicht, die folgende Bereiche betreffen:

  1. Faires Arbeitszeitmodell mit einer unkomlizierten Gesamtarbeitserfassung
  2. Gerechte Verteilung und Kontrolle der Aufgaben und Ressourcenzuteilung
  3. Wirkungsvoller Beschwerdeweg bei Uneinigkeit
  4. Schluss mit Willkür beim kommunalen Schulpersonal

Es braucht eine Gesamtarbeitszeiterfassung und wiederkehrende, wirkungsvolle Zeitkontrollen, um «böse Überraschungen» zu vermeiden. Bei der Planung wird die effektive Anzahl Lektionen im Schuljahr gemäss Stundenplan festgelegt. Für Vor- und Nachbereitung sowie für den Bereich Klassenlehrperson wird eine Normal- bzw. Planarbeitsaufwand angenommen. Die übrige Arbeitszeit steht für die weiteren Aufgaben zur Verfügung und wird nicht weiter unterteilt. Eine Pensenvereinbarung ist nicht nötig. In arbeitsintensiven Wochen wird zwar mehr als die üblichen 42 Stunden (100%) gearbeitet, eine Höchstarbeitszeit von 50 Stunden darf aus Sicht des VPOD nicht überschritten werden. Die Mehrstunden, die über die theoretische Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, sollen in Monaten mit geringer Arbeitsbelastung (Schulferien) kompensiert werden. Wird aus ausserordentlichen oder unvorhersehbaren Gründen mehr Zeit aufgewendet, muss die Kompensation spätestens im Folgejahr eingeplant und umgesetzt werden. Mit einer sogenannten Ampelsteuerung können Warngrenzen festgelegt werden, bei deren Überschreitung Schulleitung und Lehrpersonen/Therapeut:in gemeinsam die Arbeitszeitsituation erörtern müssen. Bei Schuljahresende wird das JAZ-Guthaben abgerechnet. Bis zu einer Höchstgrenze werden Zeitsaldi im kommenden Schuljahr kompensiert. Zum Abbau höherer Zeitsaldi müssen konkrete Massnahmen vereinbart werden. Zudem muss endlich auch dem Schulpersonal das Recht auf eine Pause eingestanden werden und das Nachholen von unverschuldeten Abwesenheiten gehört abgeschafft.

Es braucht ein Jahresarbeitszeitreglement auf Grundlage der Lehrpersonalverordnung. Die Schulleitung obliegt die Verantwortlichkeit für eine korrekte Umsetzung. Lehrpersonen können bei Missachtung des Reglements Einsprache bei der Bildungsdirektion oder einem niederschwelligen, noch zu benennenden Gremium einreichen. Für einen weiterführenden Rekurs fällt die Zuständigkeit an das Verwaltungsgericht.

Das kommunale Personal unterliegt personalrechtlich nicht direkt der Bildungsdirektion. Für die Angestellten in Gemeinden, die keine abweichende Regelungen zum Berufsauftrag kennen, sind jedoch die Gesetzesbestimmungen und Vorgaben der BiD massgeblich. Dies trifft auf die überwiegende Mehrheit der kommunalen Anstellungsverhältnisse zu. Aktuell gibt es grosse Unterschiede in der Umsetzung des nBA an den Therapiestellen. Die Pensenvereinbarung sowie die Zeiterfassung zeigen sich als Themen, die durch ihre Vielfalt in der Umsetzung zu Verunsicherung und Verärgerung führen. Das wirkt sich deutlich negativ auf die Einstellung zum nBA aus. Denn so wird er nicht als Schutz und sinnvoll erlebt, sondern als ein Instrument, das willkürlich eingesetzt werden kann. Deshalb braucht es faire und einheitliche Bedinungen im ganzen Kanton.

Wir erwarten von der Bildungsdirektion endlich die veröffentllichung des Evalkuationsberichts zum nBA und konkrete Verbesserungenvorschläge im Sinne unserer Forderungen.