Bisher dient als gesetzliche Grundlage für die städtischen Angestellten das Reglement für mobiles Arbeiten. Dieses Reglement soll teilrevidiert werden. Der VPOD hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Revisionsvorschlag des Stadtrates Stellung genommen. Grundsätzlich möchte die Stadt Zürich das mobile Arbeiten / Homeoffice verstärkt fördern und möglichst niederschwellig ermöglichen. Zukünftig soll Homeoffice in der gesamten Stadtverwaltung möglich sein. Es soll aber freiwillig bleiben. Die Vernehmlassungsvorlage sieht keine Änderungen in Bezug auf die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und allfällige Infrastrukturbeiträge vor.
Mehr Mut
Der VPOD bewertet es als positiv, dass mobiles Arbeiten grundsätzlich für alle Angestellten der Stadt, deren Tätigkeit dies erlaubt, gefördert und niederschwelliger werden soll. Nichtsdestotrotz sind wir dezidiert der Auffassung, dass Homeoffice jederzeit freiwillig sein muss und weiterhin allen Mitarbeitenden ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. So sieht es auch die Vernehmlassungsvorlage vor. Diese verpasst es allerdings einige zentrale Aspekte aufzunehmen und damit den aktuellsten Entwicklungen gerecht zu werden. Insbesondere Fragen zur Infrastruktur, der Kostenübernahme und -vergütung sowie des Gesundheitsschutzes werden in der revidierten Vorlage nicht angesprochen – Aspekte, die aus gewerkschaftlicher Sicht besonders ins Gewicht fallen.
Kostenübernahme und Gesundheitsschutz
Aus Sicht des VPOD sollten folgende Grundsätze festgehalten werden:
- Die Arbeitsgeräte (Notebook, Drucker) werden von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt oder bei Verwendung der privaten Geräte erstattet die Arbeitgeberin die Kosten für die Benutzung.
- Die Arbeitgeberin stellt entweder Internetzugang zur Verfügung oder erstattet die Kosten für den Internetzugang
- Die Arbeitgeberin stellt entweder ergonomische Büromöbel für die Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes zur Verfügung oder erstattet die Kosten für die Benutzung der privaten Einrichtung.
- Die Arbeitgeberin bietet Schulungen zu ergonomischer Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes an.
- Ruhe- und Nachtzeiten sowie Pausen müssen auch im Homeoffice sichergestellt sein. Die Arbeitgeberin ist aufgefordert das Personal entsprechend zu sensibilisieren, sprich regelmässige Schulungen und andere Gefässe sowohl für Vorgesetzte als auch für Mitarbeitende anzubieten.
- Es darf keine Überwachung der Tätigkeiten der Mitarbeitenden im Homeoffice stattfinden. Auch von digitalen Messungen der «Leistung» der Mitarbeitenden ist strikte abzusehen.
In der städtischen Vernehmlassungsvorlage fehlen diese Aspekte.
Das Thema Homeoffice wird zukünftig an Bedeutung gewinnen. Die Gewerkschaften werden sich dahingehend klar positionieren und Forderungen stellen müssen.