Kitas: Gut für die Eltern ist noch nicht zwingend besser fürs Personal

Von: Martina Flühmann

Der Zürcher Kantonsrat hat gestern gleich mehrere Vorstösse rund um die familienergänzende Kinderbetreuung verabschiedet. Nun hat der Regierungsrat zwei Jahre Zeit einen Bericht und einen Antrag zu Betreuungsgutscheinen, der Mitfinanzierung der eines bedarfsgerechten Angebots durch Kanton und Gemeinden und höheren Steuerabzügen für Kinderbetreuungskosten auszuarbeiten. Es ist höchste Zeit, dass sich im Kanton Zürich in der familienergänzenden Kinderbetreuung etwas bewegt. Damit es in die richtige Richtung geht, braucht es verbindliche und vorbildliche Vorgaben bezüglich der Betreuungsqualität und der Anstellungsbedingungen des Betreuungspersonal.

Vor ziemlich genau zwei Jahren haben der VPOD und die trΩtzphase ihre gemeinsame Petition «Weil Kinder mehr Zeit brauchen» eingereicht. Rund 3'800 Personen hatten die Petitionen unterzeichnet, in welcher die Kita-Mitarbeitenden forderten, dass die Regelung der Arbeitsbedingungen zu den Bewilligungsvoraussetzungen für Kitas gehören sollen. Sie forderten einen GAV, der u.a. Regelungen zur Vor- und Nachbereitungszeit und zu den Betreuungsschlüsseln enthalten sollen. Die Antwort der zuständigen Bildungsdirektorin Silvia Steiner fiel enttäuschend aus. Der Kanton zeigte sich nicht gewillt, in diesem Bereich Verantwortung zu übernehmen. Das passte zu diverse Deregulierungsschritten in der Vergangenheit und widerspiegelt sich in der verpassten Chance im Rahmen der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (VTAK) Standards zu setzen.

Wenn sich der Kanton nun mit Fragen rund um die Finanzierung der Kinderbetreuung auseinandersetzen muss, ist das gut. Die Unterfinanzierung dieser Branche ist unbestritten und stellt ein grosses Problem dar. Daher darf die Entlastung der Eltern nicht auf Kosten der Finanzierung der Betreuungsangebot gehen. Eine Entlastung der Eltern ist zwar aus gleichstellungspolitischen Gründen begrüssenswert, ändert aber noch nichts an der Betreuungsqualität, weil das Geld an Eltern und nicht in die Kitas geht. Der Kanton und die Gemeinden sollten ein grosses Interesse daran haben, dass öffentliche Gelder direkt in die Verbesserung der Anstellungsbedingungen und nicht in die Taschen gewinnorientierter Trägerschaften fliessen. Schliesslich fördert eine entsprechend ausgestaltete Kinderbetreuung unter anderem die Chancengleichheit und ist unverzichtbar für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft. Sie ist Service public! Wenn sich der Kanton mit der Kinderbetreuung auseinandersetzt, dürfen diese Punkte nicht aussenvorbleiben. Bei der Ausgestaltung will das Betreuungspersonal mitreden. Der VPOD wird mit dieser Forderung an die zuständige Bildungsdirektion gelangen.

Dass das Betreuungspersonal kämpferisch ist, hat es bereits in der Vergangenheit gezeigt. Und am 14. Juni bietet sich die nächste Gelegenheit, unsere Anliegen auf die Strasse zu tragen!