Lehrpersonen müssen weiterhin Krankheitstage nachholen

Von: Fabio Höhener

Der neue Berufsauftrag für Lehrpersonen bleibt ein Ärgernis. In der Bildungsdebatte vom letzten Montag hat der Kantonsrat eine dringende Verbesserung abgelehnt und die Regierung lässt weiter auf sich warten.

Wenn Lehrpersonen weniger als einen Monat krank oder auf Grund von Mutterschaft oder Dienstpflicht abwesend sind, müssen sie alle verpassten Arbeiten ausserhalb des Bereiches Unterricht nachholen und die Gesamtjahresarbeitszeit in diesen Bereichen trotz unverschuldeter Abwesenheit erfüllen. Diese vom VPOD seit Jahren kritisierte absurde Regelung des nBA findet sich in keinem anderen Berufsfeld. Sie fördern auch den Präsentismus. Also das Phänomen das Angestellte trotz Krankheit am Arbeitsplatz erscheinen. Bereits vor Corona eine schlechte Idee. Am letzten Montag hatte der Kantonsrat die Gelegenheit diesen Missstand zu beheben. Doch das Postulat mit dem Titel «Dringende Reparaturarbeiten am Berufsauftrag für die Volksschul-Lehrpersonen: Krankheitstage» unserer VPOD Kollegin und Kantonsrätin Monika Wicki wurde aber im Kantonsrat mit 71 Ja- zu 99 Nein-Stimmen nicht überwiesen.

Auch die weiteren vom VPOD geforderten Verbesserungen des nBA lassen auf sich warten. So stehen die Ergebnisse der externen Evaluation zwar bereits seit längerem fest, wurden aber noch nicht öffentlich publiziert. Der Bericht sollte bereits Anfang dieses Jahres veröffentlicht werden, wurde nun aber vom Volksschulamt auf den Sommer verschoben. Der VPOD wird in diesem Zusammenhang weiterhin auf die nötigen Verbesserungen pochen: Schluss mit dem Zeitdiebstahl und der Mehrarbeit! Es braucht mehr Zeitautonomie und Entlastung für die Lehrpersonen. Mehr dazu findest du auf unsere VPOD Webseite zum Berufsauftrag.